Berlin · Mietwohnhaus, Zinshaus, Wohn- und Geschäftshaus

Mehrfamilienhaus
verkaufen in Berlin Der Faktor entscheidet, nicht der Quadratmeter.

415 reine Mietwohnhäuser haben 2025 in Berlin den Eigentümer gewechselt, neun Prozent mehr als im Vorjahr – zum 22,6-fachen der Jahresnettokaltmiete. Ihr Haus wird nicht nach Wohnfläche bewertet, sondern nach Ertrag, Mietstruktur und Aufteilungsfähigkeit. Wir sagen Ihnen vorab, ob Ihre Adresse in einem der 82 sozialen Erhaltungsgebiete liegt und was das für den Käuferkreis bedeutet.

★★★★★ 5,0 bei ProvenExpert · 92 Bewertungen
30 Jahre am Berliner Markt
415 Mietwohnhausverkäufe 2025
82 Erhaltungsgebiete vorab geprüft
Mietwohnhaus ohne Gewerbe
2.035 €/m² GF *
Rechnerischer Durchschnitt aller 2025 verkauften reinen Mietwohnhäuser, je m² wertrelevante Geschossfläche
▲ 6 % z. Vj.
Vielfaches der Jahresnettokaltmiete
22,6 × *
Rechnerischer Durchschnitt aller verkauften reinen Mietwohnhäuser · 2024: 23,5-fach
▼ 0,9 Punkte
Verkaufte Mietwohnhäuser
415 *
reine Mietwohnhäuser ohne Gewerbeanteil · zusätzlich 419 Wohn- und Geschäftshäuser (+41 %)
▲ 9 % z. Vj.
Ø Kaufpreis
4.525.000 € *
arithmetisches Mittel aller verkauften reinen Mietwohnhäuser · Ø 1.495 m² Wohn-/Nutzfläche
▼ 28 % z. Vj.
Geldumsatz Mietwohnhäuser
1.548 Mio. € *
reine Mietwohnhäuser 2025 · alle Mietwohnhäuser inkl. teilgewerblicher Nutzung: 3.840 Mio. €
▼ 19 % z. Vj.
Ø Vermarktungsdauer
52 Tage
von der Beauftragung bis zum unterschriebenen Kaufvertrag – eigene Auswertung, Zinshäuser in Berlin

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht 2025/2026, Berichtsjahr 2025.

Preise je m² wertrelevante Geschossfläche, nicht je m² Wohnfläche; Faktoren und Kaufpreise als arithmetische Mittelwerte aller Kauffälle des Jahres. Die Ø Vermarktungsdauer ist eine eigene Auswertung von BERLIVING Real Estate und keine amtliche Zahl.

Markteinschätzung

Was Ihr Mietshaus in Berlin heute wert ist

Der Berliner Zinshausmarkt hat sich 2025 wieder bewegt. 834 Mietwohnhäuser einschließlich teilgewerblich genutzter Objekte wechselten den Eigentümer – 23 Prozent mehr als 2024. Auf reine Mietwohnhäuser ohne Gewerbeanteil entfielen davon 415 Verkäufe (+9 %), auf Wohn- und Geschäftshäuser 419 (+41 %). Die Zahl der Transaktionen ist also deutlich gestiegen; der Geldumsatz sank im selben Zeitraum um neun Prozent auf 3,84 Mrd. €.

Dieser Widerspruch ist die eigentliche Nachricht des Jahres: Es wird wieder gekauft, aber kleinteiliger. Der durchschnittliche Kaufpreis eines reinen Mietwohnhauses fiel von 6,25 Mio. € auf 4,53 Mio. €, die durchschnittliche Wohn- und Nutzfläche von 1.805 auf 1.495 m². Am Markt sind derzeit eigenkapitalstarke Käufer für mittelgroße Objekte – nicht die Paketkäufer der Niedrigzinsjahre.

„Beim Mietshaus verkaufen Sie keine Quadratmeter. Sie verkaufen einen Zahlungsstrom – und die Frage, wie sicher er in zehn Jahren noch fließt.“

Entsprechend wird bewertet. Maßstab ist das Vielfache der Jahresnettokaltmiete: der Kaufpreis geteilt durch die jährliche Kaltmiete ohne Betriebskosten. 2025 lag es im Schnitt bei 22,6 – nach 23,5 im Vorjahr. Ein Haus mit 180.000 € Jahresnettokaltmiete entspricht bei diesem Faktor rund 4,07 Mio. €. Der Faktor selbst ist dabei kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis von Lage, Bauzustand, Restnutzungsdauer, Mietniveau im Verhältnis zum Mietspiegel und dem verbleibenden Anpassungspotenzial.

Die zweite Kennzahl ist der Preis je Quadratmeter wertrelevanter Geschossfläche – nicht je Quadratmeter Wohnfläche. Der Unterschied wird oft übersehen und verzerrt jeden Vergleich: Bei Wohnhäusern der Baujahre bis 1919 entsprechen 100 m² Geschossfläche im Mittel nur 72 m² Wohn- und Nutzfläche, bei Baujahren ab 1991 sind es 79 m². Wer einen Zinshauspreis mit einem Eigentumswohnungspreis vergleicht, vergleicht deshalb regelmäßig zwei verschiedene Bezugsgrößen.

Und schließlich entscheidet in Berlin das Baurecht über den Käuferkreis. Ob Ihr Haus in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, ob es mehr oder weniger als fünf Wohnungen hat und wie lange die Kündigungssperrfrist läuft, bestimmt, ob ein Aufteiler mitbietet oder nur der Bestandshalter. Das ist der größte einzelne Preishebel beim Berliner Mietshaus – und die Prüfung dauert bei uns einen halben Tag, nicht drei Wochen.

Schnell und unverbindlich

Bewertung

Drei Zahlen, aus denen sich der Preis Ihres Hauses ergibt

Ein Mietshaus wird nach dem Ertragswertverfahren bewertet: Nicht die Bausubstanz bestimmt den Preis, sondern der Reinertrag – also die Jahresnettokaltmiete abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten – kapitalisiert über die Restnutzungsdauer. Der Verkehrswert ist das Ergebnis dieser Rechnung; der Angebotspreis ist eine Vermarktungsentscheidung, und der Bodenrichtwert ist nur eine von mehreren Eingangsgrößen. Diese drei Begriffe werden regelmäßig durcheinandergebracht, mit teuren Folgen.

Faktor 2025
22,6 ×
Vielfaches der Jahresnettokaltmiete im Marktdurchschnitt. Ihr Faktor steigt mit Lage, Zustand und Mietanpassungspotenzial – und fällt mit Instandhaltungsrückstau.
Umrechnung Fläche
74 : 100
Wohn-/Nutzfläche zu wertrelevanter Geschossfläche bei Wohn- und Geschäftshäusern im Mittel aus 4.215 Kauffällen. Altbau bis 1919: 72 : 100, Baujahre ab 1991: 79 : 100.
Anteil am Berliner Markt
20 %
Wohn- und Geschäftshäuser einschließlich Mietwohnhäuser an allen 3.754 verkauften bebauten Grundstücken 2025 – nach Stückzahl der zweitgrößte Teilmarkt.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht 2025/2026, Berichtsjahr 2025. Die Faktoren sind Marktdurchschnitte und keine Bewertung Ihres Objekts.

Praktisch heißt das: Wir brauchen für eine belastbare Einschätzung Ihre Mieterliste mit Ist-Mieten und Flächen, die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen, eine Übersicht der Instandhaltungsmaßnahmen der letzten zehn Jahre und die Angabe, welche Einheiten frei sind oder in absehbarer Zeit frei werden. Aus diesen Unterlagen ergibt sich der Reinertrag – und aus der Differenz zwischen Ist-Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete das Potenzial, das ein Käufer bezahlt. Welche Unterlagen dabei datenschutzkonform weitergegeben werden dürfen und welche nicht, haben wir gesondert aufgeschrieben; die vollständige Liste steht in der Checkliste für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses. Eine erste Überschlagsrechnung erlaubt unser Renditerechner, und wie sich der Wert eines Mietshauses im Detail zusammensetzt, steht auf der Seite Wert eines Mietshauses berechnen.

Preisniveau nach Baujahr und Lage

Sechs Bestandsklassen – und warum der Stadtrand vorn liegt

Der Gutachterausschuss weist Mietwohnhäuser nicht nach Bezirken aus, sondern nach zwei Zonen: dem City-Bereich – dem hochverdichteten Gebiet innerhalb des S-Bahnrings – und dem restlichen Stadtgebiet. Über alle Baujahrsgruppen hinweg lag das restliche Stadtgebiet 2025 mit 1.742 €/m² über der City mit 1.628 €/m². Das ist kein Zeichen dafür, dass die Innenstadt an Wert verliert: Der Wert entsteht durch die Mischung. Außerhalb des Rings wurden mehr junge und neue Objekte verkauft, innerhalb überwiegend Gründerzeitbestand. Genau deshalb ist der Gesamtmittelwert für eine Bewertung unbrauchbar – maßgeblich ist die Zeile, in die Ihr Haus gehört.

01

Altbau bis 1919 · City

36 Kauffälle im Bereich innerhalb des S-Bahnrings, normaler Bauzustand, Spanne 814 bis 2.252 €/m². Das durchschnittliche Vielfache der Jahresnettokaltmiete lag bei 23,6 – der höchste Faktor aller Baujahrsgruppen. Gründerzeitbestand in der Innenstadt wird also weiterhin am ertragsstärksten bewertet, obwohl der Quadratmeterpreis nicht der höchste ist.

Gründerzeit S-Bahnring Faktor 23 6
Ø 2025 1.531 €/m² Geschossfläche
02

Altbau bis 1919 · übriges Stadtgebiet

32 Kauffälle außerhalb des S-Bahnrings, normaler Bauzustand, Spanne 885 bis 2.251 €/m², Faktor 21,4. Der Abstand zur City liegt beim Quadratmeterpreis bei nur vier Prozent – beim Faktor dagegen bei mehr als zwei Punkten. Für die Bewertung ist das der wichtigere Unterschied.

Gründerzeit Außenlage Faktor 21 4
Ø 2025 1.472 €/m² Geschossfläche
03

Baujahre 1949–1970 · City

17 Kauffälle in der City (1.658 €/m², Faktor 25,6) und 21 im übrigen Stadtgebiet (1.550 €/m², Faktor 20,0). Die Nachkriegsjahrgänge sind der einzige Bestand, bei dem die City 2025 sowohl im Preis als auch im Faktor deutlich vorn lag – meist Objekte mit niedrigen Bestandsmieten und entsprechend viel Anpassungsspielraum.

Nachkriegsbau City vorn Anpassungspotenzial
Ø 2025 1.658 €/m² Geschossfläche
04

Baujahre 1991 bis 2021

24 Kauffälle im übrigen Stadtgebiet, Spanne 1.354 bis 3.235 €/m², Faktor 21,5. Junge Bestandsobjekte bringen deutlich höhere Quadratmeterpreise als Altbau, aber keinen höheren Faktor – der Aufschlag steckt im Zustand und in der Restnutzungsdauer, nicht im Ertrag.

junger Bestand hoher Quadratmeterpreis Faktor 21 5
Ø 2025 2.234 €/m² Geschossfläche
05

Baujahre ab 2022

Neun Kauffälle im übrigen Stadtgebiet, Spanne 3.270 bis 5.260 €/m² – mehr als das Doppelte des Altbaus. Hier handelt es sich fast durchgehend um Erstverkäufe von Projektentwicklungen mit Neuvermietungsniveau; als Vergleichsmaßstab für ein Bestandshaus taugen diese Zahlen nicht.

Neubau Erstverkäufe kein Vergleichsmaßstab
Ø 2025 4.285 €/m² Geschossfläche
06

Wohn- und Geschäftshaus · City

101 Kauffälle in der City (1.632 €/m²) und 86 im übrigen Stadtgebiet (1.511 €/m²). Der Teilmarkt wuchs 2025 um 41 Prozent und ist damit der aktivste überhaupt. Der Gewerbeanteil wird getrennt bewertet: Er bringt höhere Mieten, aber kürzere Vertragslaufzeiten und ein anderes Leerstandsrisiko.

Gewerbeanteil getrennt bewerten +41 % Verkäufe
Ø 2025 1.632 €/m² Geschossfläche

Alle Werte in €/m² wertrelevanter Geschossfläche, Berichtsjahr 2025, jeweils mit Fallzahl und – wo ausgewiesen – dem durchschnittlichen Vielfachen der Jahresnettokaltmiete. Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht 2025/2026, Kapitel 5.4.1.

Umwandlung, Milieuschutz, Sperrfristen: der größte Preishebel beim Berliner Mietshaus

Ein soziales Erhaltungsgebiet – umgangssprachlich Milieuschutzgebiet – ist ein per Verordnung festgesetztes Quartier, in dem der Bezirk die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützt. Das ist etwas anderes als Denkmalschutz, etwas anderes als der Mietspiegel und etwas anderes als der 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Mietendeckel; die vier werden regelmäßig verwechselt. Stand Februar 2026 gibt es in Berlin 82 soziale Erhaltungsgebiete in elf Bezirken – die meisten in Mitte und Pankow mit je 14, keines in Marzahn-Hellersdorf. Für Eigentümer eines Mietshauses hängt daran mehr Geld als an jeder anderen Einzelfrage.

  • Zwei Umwandlungsverbote gelten nebeneinander – das ist der häufigste Irrtum Ob Ihr Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden darf, entscheiden zwei getrennte Verordnungen. Die gesamtstädtische Regelung nach § 250 BauGB erfasst seit dem 1. Januar 2026 alle Berliner Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Darunter greift die Umwandlungsverordnung 2025 nach § 172 Absatz 1 Satz 4 BauGB – aber nur innerhalb der sozialen Erhaltungsgebiete und dort für Gebäude mit bis zu fünf Wohnungen; sie ist am 13. März 2025 in Kraft getreten und läuft bis zum 12. März 2030. Ein Vierparteienhaus in Neukölln fällt also unter die zweite Verordnung, ein Achtparteienhaus in Marzahn nur unter die erste. Wie wirksam das ist, zeigt die Statistik: 2021 wurden in Berlin noch 28.783 Wohnungen umgewandelt, 2024 waren es 1.552.
  • Aufteilbar oder nicht – das entscheidet über den Käuferkreis Ein aufteilbares Haus wird von Aufteilern und Bestandshaltern gleichzeitig nachgefragt, ein nicht aufteilbares nur von Bestandshaltern. Der Unterschied schlägt direkt auf den Faktor durch, und er ist objektbezogen, nicht verhandelbar. Deshalb ist die Genehmigungslage keine Formalie am Ende des Verkaufsprozesses, sondern die erste Frage vor der Preisfindung. Wir gleichen Ihre Adresse vorab kostenfrei mit dem Straßenverzeichnis der gültigen Verordnungen ab.
  • Vorkaufsrecht des Bezirks: die Abwendungsvereinbarung ist heute der Regelfall In sozialen Erhaltungsgebieten steht dem Bezirk beim Verkauf ein Vorkaufsrecht zu. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021, Aktenzeichen 4 C 1.20, darf es aber nur noch in engen Grenzen ausgeübt werden. Praktisch läuft es deshalb fast immer auf eine Abwendungsvereinbarung nach § 27 BauGB hinaus, in der sich der Käufer zu Auflagen verpflichtet. Wichtig für den Zeitplan: Das Bezirksamt hat nach Vorlage des Kaufvertrags zwei Monate Zeit – diese Frist gehört von Anfang an in die Planung, nicht in die Schlussphase.
  • Kündigungssperrfrist: in Berlin zehn Jahre bis Ende September 2033 Wird eine vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und verkauft, kann der Erwerber dem Mieter für eine Sperrfrist nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. § 577a BGB sieht dafür drei Jahre vor; die Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin verlängert sie berlinweit auf zehn Jahre. Die geltende Fassung geht auf den Senatsbeschluss vom 13. Juni 2023 zurück, gilt seit dem 1. Oktober 2023 und läuft bis zum 30. September 2033. Hinzu kommt das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 BGB mit zwei Monaten Ausübungsfrist bei erstmaliger Umwandlung.
  • Beim Mehrfamilienhaus gilt das Bestellerprinzip nicht Die hälftige Teilung der Maklerprovision nach §§ 656a ff. BGB greift nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Beim Mehrfamilienhaus, beim unbebauten Grundstück und beim Gewerbeobjekt gilt sie nicht – hier ist die Verteilung frei verhandelbar. Ebenso wichtig: § 566 BGB, Kauf bricht nicht Miete. Sämtliche Mietverhältnisse gehen unverändert auf den Erwerber über, einschließlich der Kautionen und der laufenden Betriebskostenabrechnungszeiträume.

Ob Ihr Haus in einem Erhaltungsgebiet liegt und welche der beiden Umwandlungsverordnungen für Ihre Wohnungsanzahl gilt, prüfen wir vor jeder Preisaussage – kostenfrei und unabhängig davon, ob Sie uns beauftragen.

Adresse kostenfrei prüfen lassen

Ablauf

So läuft der Verkauf Ihres Mietshauses

Beim Zinshaus dauert die Vorbereitung länger als beim Eigenheim und die Vermarktung kürzer. Von der Beauftragung bis zum unterschriebenen Kaufvertrag liegen bei uns im Schnitt 52 Tage. Der Grund: Der Käuferkreis ist klein und uns bekannt, aber er prüft gründlich – ohne belastbaren Datenraum kommt keine Kaufpreisverhandlung zustande.

  1. Ertragsanalyse und Objektaufnahme

    Auswertung der Mieterliste, der Betriebskostenabrechnungen und der Instandhaltungshistorie; Abgleich der Ist-Mieten mit der ortsüblichen Vergleichsmiete; Besichtigung von Dach, Fassade, Heizzentrale und Allgemeinflächen.

    ca. 1 Woche
  2. Baurechtliche Prüfung

    Abgleich der Adresse mit den Straßenverzeichnissen der sozialen Erhaltungsgebiete, Einordnung nach § 250 BauGB oder Umwandlungsverordnung 2025 anhand der Wohnungsanzahl, Prüfung auf Denkmalschutz, Sanierungsgebiet und offene Baulasten.

    ca. 3–5 Werktage
  3. Datenraum und Strategie

    Aufbereitung aller Unterlagen in einem geschützten, datenschutzkonform anonymisierten Datenraum; Festlegung von Faktor-Korridor, Angebotspreis und Vermarktungsweg – öffentlich, eingeschränkt oder ausschließlich off market.

    ca. 1–2 Wochen
  4. Ansprache des Käuferkreises

    Gezielte Ansprache vorgemerkter Bestandshalter, Family Offices und – sofern das Objekt aufteilbar ist – von Aufteilern. Auf Wunsch ohne jedes öffentliche Inserat, ohne Schild und ohne Kenntnis der Mieterschaft.

    laufend
  5. Objektbegehung und Prüfung

    Begehung mit Kaufinteressenten unter Wahrung der Mieterrechte – Zutritt nur nach Ankündigung und in Abstimmung. Parallel läuft die Prüfung des Datenraums durch die Berater der Käuferseite.

    ca. 2–4 Wochen
  6. Verhandlung, Notartermin und Vorkaufsrechtsfrist

    Verhandlung über Faktor, Instandhaltungsrückstau und Übergabezeitpunkt; Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notar. Liegt das Objekt in einem Erhaltungsgebiet, rechnen wir die zweimonatige Frist des Bezirks von Anfang an mit ein.

    ca. 6–12 Wochen
  7. Übergabe und Mieterinformation

    Übergabe mit Protokoll, Zählerständen, Schlüsselverzeichnis, Kautionskonten und laufenden Verträgen; Information der Mieterschaft über den Eigentümerwechsel und die neue Zahlstelle nach § 566 BGB.

    nach Kaufpreiszahlung

Variable Provision

Beim Mehrfamilienhaus greift das Bestellerprinzip nicht – die Verteilung der Provision ist frei verhandelbar, und genau deshalb lohnt sich der Blick auf den Satz. Unsere Vergütung richtet sich nach dem erzielten Preis, wird vor der Beauftragung schriftlich vereinbart und liegt unter dem in Berlin ortsüblichen Niveau. Bei den Größenordnungen dieses Teilmarkts ist das ein sechsstelliger Unterschied. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur variablen Provision.

Diskrete Vermarktung

Kaum ein Verkauf ist so heikel wie der eines bewohnten Mietshauses. Ein Portalinserat erreicht die Mieterschaft schneller als jedes Anschreiben und erzeugt Unruhe, die am Ende auch den Käufer stört. Wir vermarkten auf Wunsch ausschließlich off market: kein Inserat, kein Exposé im freien Umlauf, Unterlagen nur nach Vertraulichkeitserklärung und geprüfter Bonität.

30 Jahre Berlin

Seit drei Jahrzehnten begleiten wir Verkäufe in Berlin und im Umland. Beim Zinshaus zählt vor allem, den Käuferkreis persönlich zu kennen – wer aktuell wirklich ankauft, in welcher Größenordnung und mit welchem Eigenkapital. Bei ProvenExpert stehen wir bei 5,0 von 5 Sternen.

Häufige Fragen

Zinshausverkauf in Berlin im Detail

Reine Mietwohnhäuser ohne Gewerbeanteil wurden 2025 in Berlin im rechnerischen Durchschnitt zum 22,6-fachen der Jahresnettokaltmiete verkauft, bei 2.035 €/m² wertrelevanter Geschossfläche und einem mittleren Kaufpreis von 4,53 Mio. € (Immobilienmarktbericht 2025/2026). Nach Baujahrsgruppen reicht die Spanne von 1.472 €/m² für Gründerzeitbestand außerhalb des S-Bahnrings bis 4.285 €/m² für Objekte ab Baujahr 2022. Diese Werte ordnen ein, sie bewerten nicht: Über den Verkehrswert Ihres Hauses entscheiden Reinertrag, Restnutzungsdauer, Instandhaltungsrückstau, der Abstand der Ist-Mieten zur ortsüblichen Vergleichsmiete – und die Frage, ob das Haus aufgeteilt werden darf.
In Berlin gelten zwei Verordnungen nebeneinander. Nach § 250 BauGB braucht die Aufteilung eines bestehenden Wohngebäudes mit mehr als fünf Wohnungen berlinweit eine Genehmigung; diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026 und läuft bis zum 31. Dezember 2030. Für Gebäude mit bis zu fünf Wohnungen greift die Umwandlungsverordnung 2025 nach § 172 Absatz 1 Satz 4 BauGB – aber nur innerhalb der 82 sozialen Erhaltungsgebiete, in Kraft seit dem 13. März 2025 und befristet bis zum 12. März 2030. Ob Ihr Haus betroffen ist, hängt also von zwei Angaben ab: Anzahl der Wohnungen und Lage der Adresse. Beides prüfen wir vorab kostenfrei.
Eine Pflicht, den Verkauf vorab anzukündigen, gibt es nicht. Nach § 566 BGB tritt der Erwerber mit dem Eigentumsübergang in alle bestehenden Mietverhältnisse ein – Kauf bricht nicht Miete –, und spätestens dann müssen Mieter über den Eigentümerwechsel und die neue Zahlstelle informiert werden. Anders liegt es bei einer erstmaligen Umwandlung in Wohnungseigentum: Dann steht dem Mieter nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht mit zwei Monaten Ausübungsfrist zu, und er ist darüber zu unterrichten. Für Besichtigungen gilt: Zutritt nur nach rechtzeitiger Ankündigung und in Abstimmung mit dem Mieter.
Mindestens: aktuelle Mieterliste mit Ist-Mieten, Flächen und Vertragsbeginn, die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen, Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenauskunft, Wohnflächenberechnung und Grundrisse, Nachweise über Instandhaltung und Modernisierung der letzten zehn Jahre, Energieausweis, Heizkostenabrechnungen sowie Angaben zu Kautionen und laufenden Wartungsverträgen. Personenbezogene Daten der Mieterschaft gehören dabei anonymisiert in den Datenraum – Namen brauchen Kaufinteressenten nicht, Mietkonditionen schon. Die vollständige Liste steht in unserer Checkliste für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses.
Beim reinen Mietwohnhaus fast immer vermietet – der Käuferkreis besteht aus Kapitalanlegern, die den Zahlungsstrom kaufen, und Leerstand mindert den Reinertrag. Anders ist es bei einzelnen Einheiten in aufteilbaren Objekten: Dort zahlt ein Eigennutzer regelmäßig mehr als ein Anleger. Die Rechnung hängt an der Genehmigungslage, an der Kündigungssperrfrist von zehn Jahren in Berlin und an Ihrem Zeithorizont. Wir rechnen beide Varianten durch, bevor wir einen Weg empfehlen.
Von der Beauftragung bis zum unterschriebenen Kaufvertrag liegen bei unseren Berliner Zinshausverkäufen im Schnitt 52 Tage. Danach kommen sechs bis zwölf Wochen bis zur Kaufpreiszahlung hinzu. Liegt das Objekt in einem sozialen Erhaltungsgebiet, hat der Bezirk nach Vorlage des Kaufvertrags zwei Monate Zeit, über sein Vorkaufsrecht zu entscheiden – diese Frist läuft nach der Beurkundung und verlängert den Gesamtprozess entsprechend. Wir planen sie von Beginn an ein, statt sie am Ende zu entdecken.

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Schreiben Sie uns – Adresse, Anzahl der Wohnungen und die Jahresnettokaltmiete genügen für eine erste Einordnung. Wir antworten innerhalb eines Werktags, persönlich und vertraulich.

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    Kostenlos und unverbindlich: Ertragsanalyse, Faktor-Einordnung und die Prüfung, ob Ihre Adresse in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt – bevor über einen Preis gesprochen wird.

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