Berlin · Mietspiegel 2026

Mietspiegel-Rechner
für Berlin Adresse eingeben, ortsübliche Miete in Sekunden sehen.

Der Berliner Mietspiegel 2026 weist für rund 1,6 Millionen Wohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete aus – abhängig von Wohnlage, Baujahr und Wohnfläche. Unser Rechner ermittelt sie direkt aus dem amtlichen Datensatz: Straße eingeben, Wohnlage wird automatisch bestimmt, Ergebnis in Sekunden – kostenlos und ohne Registrierung.

★★★★★ 5,0 bei ProvenExpert · 92 Bewertungen
30 Jahre am Berliner Markt
7,71 €/m² Ø ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel 2026)
1,6 Mio. erfasste Wohnungen im Mietspiegel 2026

Mietspiegel-Rechner

Ihre Adresse, Ihr Ergebnis

Vier Schritte: Straße und Hausnummer eingeben, Baujahr auswählen, Wohnfläche eintragen – fertig. Die Wohnlage wird live über den offenen Datensatz der Senatsverwaltung ermittelt, kein Eintrag von Hand nötig.

Schritt 1 von 6

In welcher Straße liegt die Wohnung?

Mindestens 4 Buchstaben eingeben. Die Wohnlage wird live über den offenen Berlin-Datensatz „Wohnlagen nach Adressen zum Berliner Mietspiegel 2026“ abgefragt.

So funktioniert die Berechnung

Zwei amtliche Datenquellen, ein Ergebnis

Der Rechner kombiniert zwei offizielle Quellen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Für die Wohnlage fragt er live den offenen Datensatz „Wohnlagen nach Adressen zum Berliner Mietspiegel 2026“ ab – jede erfasste Berliner Adresse ist dort einer von drei Kategorien zugeordnet: einfache, mittlere oder gute Wohnlage. Für die Mietwerte ist die vollständige Mietspiegeltabelle 2026 hinterlegt, Stichtag 1. September 2025 – alle 189 Tabellenzeilen aus dem amtlichen PDF, nach Wohnlage, Baujahr und Wohnfläche gestaffelt.

Für die Baujahrsklasse 1973 bis 1990 unterscheidet der Mietspiegel zusätzlich zwischen ehemaligem Ost- und Westteil Berlins – im Osten als eine gemeinsame Klasse, im Westen aufgeteilt in 1973 bis 1985 und 1986 bis 1990. Der Rechner erkennt das automatisch anhand des Stadtgebiets Ihrer Adresse und zeigt nur die tatsächlich zutreffenden Baujahrsklassen zur Auswahl an.

Mehr als der Rechner zeigt

Die Spanne ist der Rahmen, nicht die Antwort

Der Rechner zeigt Ihnen die amtliche Spanne – untere Grenze, Mittelwert, obere Grenze. Wo Ihre Wohnung innerhalb dieser Spanne tatsächlich liegt, bestimmt die „Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung“ des Mietspiegels: fünf Merkmalgruppen von Bad über Küche bis Wohnumfeld, mit jeweils bis zu 20 Prozent Auf- oder Abschlag gegenüber dem Mittelwert. Diese Feineinordnung braucht den Blick auf die konkrete Wohnung – das übernehmen wir persönlich und kostenfrei.

Dazu kommt die Marktseite: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die gesetzliche Obergrenze bei Bestandsmieten, sagt aber nichts darüber aus, was bei einer Neuvermietung tatsächlich realistisch erzielbar ist – dafür zählen Nachfrage, Zustand und die aktuelle Marktlage in Ihrem Kiez. Wir ordnen beides für Sie ein: die rechtlich zulässige und die tatsächlich erzielbare Miete.

Fünf Punkte zum richtigen Umgang mit dem Rechenergebnis

Der Mietspiegel-Rechner nutzt dieselben amtlichen Daten wie der offizielle Abfrageservice der Senatsverwaltung – mit denselben Grenzen. Die folgenden fünf Punkte helfen beim richtigen Umgang mit dem Ergebnis. Sie sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

  • Unverbindlich wie das amtliche Original Auch der Abfrageservice des Berliner Mietspiegels selbst ist ausdrücklich nicht rechtsverbindlich. Unser Rechner nutzt denselben amtlichen Datensatz und dieselbe Mietspiegeltabelle 2026, ersetzt aber ebenso wenig eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
  • Gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser Der Mietspiegel erfasst ausschließlich Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen. Für Einfamilien- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gilt er nicht – die ortsübliche Miete wird dort über Vergleichsobjekte oder ein Sachverständigengutachten ermittelt.
  • Die Spanne zählt, nicht nur der Mittelwert Innerhalb der ausgewiesenen Spanne entscheiden Ausstattung, Zustand und weitere Merkmale über die tatsächlich zulässige Miete – die amtliche Orientierungshilfe kennt dafür fünf Merkmalgruppen mit bis zu 20 Prozent Auf- oder Abschlag. Der Rechner zeigt die Spanne, eine Feineinordnung übernehmen wir persönlich.
  • Mietpreisbremse bei Neuvermietung Bei einer Neuvermietung darf die vereinbarte Miete die hier berechnete ortsübliche Vergleichsmiete grundsätzlich höchstens um zehn Prozent übersteigen – mit gesetzlich geregelten Ausnahmen, etwa bei umfassend modernisierten Wohnungen.
  • Datenquelle und Lizenz Die Wohnlage stammt aus dem offenen Datensatz „Wohnlagen nach Adressen zum Berliner Mietspiegel 2026“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Datenlizenz Deutschland – Zero). Die Mietwerte stammen aus dem Berliner Mietspiegel 2026, Stichtag 1. September 2025.

Wenn Ihre Adresse nicht gefunden wird oder Sie die Spanne genauer einordnen möchten, übernehmen wir das persönlich.

Miete kostenfrei prüfen lassen

Häufige Fragen

Mietspiegel-Rechner im Detail

Nein. Wie der amtliche Abfrageservice des Berliner Mietspiegels selbst ist auch dieser Rechner eine unverbindliche Orientierung. Er verwendet denselben Datensatz und dieselbe Mietspiegeltabelle 2026, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Aus dem offenen Datensatz „Wohnlagen nach Adressen zum Berliner Mietspiegel 2026“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Er ordnet jeder erfassten Adresse in Berlin eine von drei Wohnlagen zu – einfach, mittel oder gut – und wird direkt bei der Eingabe live abgefragt.
Prüfen Sie zuerst die Schreibweise, „ss“ und „ß“ erkennt der Rechner automatisch als dieselbe Straße. Manche Adressen sind im Datensatz nicht erfasst, etwa Neubauten nach dem Stichtag 1. September 2025 oder reine Gewerbeadressen. In diesem Fall ermitteln wir die Wohnlage persönlich für Sie.
Die Mietspiegeltabelle führt die Baujahrsklasse 1973 bis 1990 getrennt nach ehemaligem Ost- und Westteil Berlins, weil sich Bauweise und Mietniveau in dieser Zeit deutlich unterschieden – im Osten als eine Klasse, im Westteil aufgeteilt in 1973 bis 1985 und 1986 bis 1990. Der Rechner erkennt das automatisch anhand Ihrer Adresse.
Nein. Der Mietspiegel gilt ausdrücklich nur für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keinen Mietspiegel – wie die ortsübliche Miete dort stattdessen ermittelt wird, erklären wir auf der Seite Haus vermieten in Berlin.
Die Spanne zeigt den gesetzlichen Rahmen. Wo Ihre Wohnung darin tatsächlich liegt, hängt von Ausstattung, Zustand und Lage im Detail ab – das ordnen wir kostenfrei und unverbindlich für Sie ein, gemeinsam mit einer realistischen Einschätzung der aktuell erzielbaren Miete.

Ihre Anfrage

Ergebnis nicht eindeutig oder Adresse nicht gefunden? Schreiben Sie uns – wir ermitteln die Miete persönlich. Wir antworten innerhalb eines Werktags.

    Was ist innerhalb der Spanne realistisch?

    Kostenlos, unverbindlich und auf Basis Ihrer konkreten Ausstattung – nicht nur des Mittelwerts.

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    oder direkt anrufen: 030 23 62 87 25

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