Berlin · Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus

Haus vermieten
in Berlin Für Häuser gibt es keinen Mietspiegel – nur eine Begründungspflicht.

Anders als bei Eigentumswohnungen gilt der Berliner Mietspiegel für Ein- und Zweifamilienhäuser ausdrücklich nicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss bei einer Neuvermietung deshalb über Vergleichsobjekte oder ein Sachverständigengutachten belegt werden – die Mietpreisbremse gilt trotzdem. Wir ermitteln die marktgerechte und die rechtlich zulässige Miete für Ihr Haus und übernehmen die sorgfältige Auswahl der Mieterin oder des Mieters.

★★★★★ 5,0 bei ProvenExpert · 92 Bewertungen
30 Jahre am Berliner Markt
Kein Mietspiegel für Ein- und Zweifamilienhäuser in Berlin
26 Tage Ø bis zur Vermietung
Amtliche Mietstatistik
Keine Erfassung
Der Berliner Mietspiegel gilt ausdrücklich nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser (Nr. 6.1, Mietspiegel 2026) – auch der Gutachterausschuss und der IBB-Wohnungsmarktbericht erheben keine Hausmieten
Marktbeobachtung Angebotsmiete
rund 11,60 €/m²
Portaldaten (Homeday-Preisatlas, Stand 2026) – keine amtliche Zahl, nur grobe Orientierung ohne Bezirksdifferenzierung, andere Portale nennen deutlich höhere Werte
Ø Kaufpreis Einfamilienhaus Berlin
536.115 *
2024, 2.469 Verkäufe nach Ausreißerbereinigung
▼ 4 % z. Vj.
Freistehendes Haus
670.000
Durchschnittskaufpreis 2025 · 64 % aller verkauften Eigenheime (Immobilienmarktbericht 2025/2026)
Bruttomietrendite (Näherung)
3,2 %
Ø Marktbeobachtung × 12 im Verhältnis zum Ø Kaufpreis (4.366 €/m², Immobilienmarktbericht 2025/2026) – doppelte Näherung: weder die Miete noch die Zahl beziehen sich auf ein konkretes Haus, nur zur groben Einordnung
Ø bis zur Vermietung
26 Tage
von der Beauftragung bis zum unterschriebenen Mietvertrag – eigene Auswertung von BERLIVING Real Estate, keine amtliche Zahl

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht 2025/2026, Berichtsjahr 2024.

Amtliche Zahlen (Kaufpreise, Verkäufe): Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht 2025/2026. Marktbeobachtung Angebotsmiete: Homeday-Preisatlas Berlin, Stand 2026 – keine amtliche Erhebung, da weder Mietspiegel noch Gutachterausschuss Hausmieten erfassen. Bruttomietrendite und Ø Dauer bis zur Vermietung sind eigene Berechnungen bzw. Auswertungen von BERLIVING Real Estate und keine amtlichen Zahlen.

Markteinschätzung

Warum Sie Ihr Haus nicht einfach nach Mietspiegel vermieten können

Für Eigentumswohnungen gibt es in Berlin einen amtlichen Mietspiegel. Für Ein- und Zweifamilienhäuser ausdrücklich nicht: Der Berliner Mietspiegel 2026 gilt nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen – „Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern“ sind ausdrücklich ausgenommen. Auch der Gutachterausschuss für Grundstückswerte, der jährlich präzise Kaufpreisdaten liefert, erhebt keine Mieten. Wer sein Haus vermieten will, kann sich also nicht wie bei einer Eigentumswohnung auf eine Tabelle berufen.

Das bedeutet nicht, dass die Miethöhe frei verhandelbar wäre. Auch für Häuser gilt die Berliner Mietpreisbremse – bei einer Neuvermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nur die Beweisführung ist eine andere: Nach § 558a BGB lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete auch ohne Mietspiegel über mindestens drei vergleichbare Objekte oder ein Sachverständigengutachten belegen. In der Praxis heißt das: mehr Aufwand, aber keine Ausnahme von der Regel.

„Kein Mietspiegel heißt nicht keine Grenze – es heißt nur, dass Sie die ortsübliche Miete anders nachweisen müssen.“

Zur groben Marktorientierung bleiben nur Portaldaten, und die schwanken erheblich: Ein Immobilienportal nennt für Berlin aktuell rund 11,60 €/m² für Häuser zur Miete, andere Quellen liegen spürbar höher. Diese Bandbreite ist selbst ein Symptom des fehlenden amtlichen Datenmaterials – kleine Stichproben, unterschiedliche Haustypen und keine Pflichtangabe bei Vermietungsportalen. Verlässlicher ist der Blick auf die tatsächlich gehandelten Kaufpreise: 2024 wechselten in Berlin 2.469 Ein- und Zweifamilienhäuser für durchschnittlich 536.115 € den Eigentümer, vier Prozent weniger als 2023.

Der Haustyp macht dabei einen erheblichen Unterschied – auch für die Vermietbarkeit. Freistehende Häuser machten 2025 rund 64 Prozent aller verkauften Eigenheime aus, bei einem Durchschnittskaufpreis von 670.000 €. Doppelhaushälften und Reihenhäuser folgten mit je rund 18 Prozent und 551.000 € beziehungsweise 542.000 €. Wer ein freistehendes Haus mit großem Grundstück vermietet, muss andere Fragen klären als bei einem Reihenhaus in dichter Bebauung – von der Gartenpflege bis zur Abgrenzung der Instandhaltungspflichten. Wir ermitteln deshalb für jedes Haus zunächst die Vergleichsmiete über tatsächlich vermietete Objekte in der Umgebung und prüfen die Mietpreisbremse, bevor wir die Angebotsmiete festlegen. Unsere Vergütung richtet sich dabei nach dem Bestellerprinzip: Da Sie als Vermieter uns beauftragen, tragen Sie die Provision – der künftige Mieter zahlt nichts.

Vergleichsmiete ohne Mietspiegel

Vier Wege, wie die ortsübliche Miete für Ihr Haus trotzdem belegt wird

§ 558a BGB nennt vier zulässige Begründungsmittel für die ortsübliche Vergleichsmiete – der Mietspiegel ist nur eines davon und für Häuser ohnehin nicht einschlägig. Die folgenden Wege bleiben.

01

Vergleichsobjekte

Mindestens drei vergleichbare, tatsächlich vermietete Häuser aus der Umgebung – nach Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr. Der in der Praxis am häufigsten genutzte Weg, wenn genügend Vergleichsfälle bekannt sind.

§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB häufigster Weg mindestens drei Objekte
02

Sachverständigengutachten

Ein Gutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete, meist dann sinnvoll, wenn sich für ein besonderes Haus – etwa eine Villa oder ein Townhaus – keine ausreichenden Vergleichsobjekte finden lassen.

§ 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB für seltene Haustypen kostenpflichtig
03

Mietdatenbank

Eine gemeinsam von Vermieter- und Mieterverbänden geführte Datenbank zu Vergleichsmieten. Berlin führt bislang keine Mietdatenbank – dieser Weg ist deshalb in der Praxis ohne Bedeutung.

§ 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB in Berlin nicht vorhanden
04

Marktbeobachtung

Portal- und Verbandsdaten wie Preisspiegel großer Immobilienverbände sind gesetzlich kein eigenes Begründungsmittel, liefern in der Praxis aber eine erste, unverbindliche Orientierung – mit den bekannten Schwankungen zwischen den Quellen.

keine gesetzliche Kategorie nur Orientierung schwankende Quellen

§ 558a BGB (Darlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete). Zur fehlenden Mietspiegel-Erfassung von Häusern siehe Berliner Mietspiegel 2026, Nr. 6.1.

Kaufpreisniveau je Altbezirk

Zwölf Hausmärkte – zur Einordnung, wenn Sie zwischen Verkauf und Vermietung abwägen

Weil es für Hausmieten keine vergleichbare Datentiefe gibt, hilft der Blick auf die tatsächlich gehandelten Kaufpreise: Sie zeigen, wie unterschiedlich die Berliner Hausmärkte je Altbezirk sind – und damit auch, wie unterschiedlich die Alternative zur Vermietung, der Verkauf, ausfallen würde. Alle Werte in €/m² Wohnfläche, Durchschnittskaufpreis 2025.

01

Grunewald

Höchstes Preisniveau der Auswahl, nur 8 Kauffälle 2025 – bei so wenigen Verkäufen ist auch die Vergleichsmiete meist nur über ein Gutachten zu belegen.

9.650 €/m² höchstes Niveau wenige Vergleichsfälle
02

Dahlem

Villenlage mit nur 7 Kauffällen 2025 – ähnlich dünn ist hier auch der Vermietungsmarkt, Vergleichsobjekte sind rar.

9.120 €/m² Villenlage dünner Markt
03

Wilmersdorf

Stadtvilla-Charakter, 13 Kauffälle 2025 – ein kleiner, aber im Vergleich zu Grunewald und Dahlem etwas besser mit Vergleichsfällen versorgter Markt.

8.073 €/m² Stadtvillen 13 Kauffälle
04

Zehlendorf

Der größte der Villenlagen-Märkte mit 54 Kauffällen 2025 – genug Vergleichsfälle für eine solide Mietpreisermittlung über § 558a BGB.

6.487 €/m² 54 Kauffälle gute Vergleichsbasis
05

Charlottenburg

Häuser sind hier eine Rarität im dicht bebauten Wohnungsmarkt, nur 16 Kauffälle 2025.

6.273 €/m² Rarität 16 Kauffälle
06

Steglitz

87 Kauffälle 2025 und eine breite Preisstreuung – einer der besser vergleichbaren Hausmärkte Berlins.

5.037 €/m² 87 Kauffälle gute Vergleichsbasis
07

Reinickendorf

Mit 226 Kauffällen 2025 der größte Hausmarkt Berlins – hier lassen sich Vergleichsobjekte am leichtesten finden.

4.182 €/m² größter Hausmarkt 226 Kauffälle
08

Neukölln

187 Kauffälle 2025, vor allem im Süden des Bezirks – ein wachsender Markt mit guter Vergleichsbasis.

4.223 €/m² 187 Kauffälle wachsend
09

Spandau

169 Kauffälle 2025, mit dem Havelufer als eigenem, höherpreisigem Teilmarkt.

4.133 €/m² 169 Kauffälle Havelufer als Sondermarkt
10

Hellersdorf

113 Kauffälle 2025, überwiegend in gewachsenen Siedlungslagen mit spürbarer Neubaukonkurrenz.

4.461 €/m² 113 Kauffälle Siedlungslagen
11

Tempelhof

104 Kauffälle 2025 bei enger Preisspanne – ein vergleichsweise preissensibler Markt.

4.224 €/m² 104 Kauffälle enge Spanne
12

Köpenick

44 Kauffälle 2025, geprägt von Wasserlagen – vor einer Vermietung lohnt sich hier ein Blick auf die genaue Richtwertzone.

4.496 €/m² 44 Kauffälle Wasserlagen

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht 2025/2026, Kap. 5.4.2 – dieselben Werte wie auf der Seite Haus verkaufen Berlin, hier zur Einordnung des jeweiligen Hausmarktes verwendet.

Wenn Sie statt einer Vermietung einen Verkauf erwägen, führt die Seite Haus verkaufen in Berlin weiter. Vermieten Sie statt eines Hauses eine Eigentumswohnung, finden Sie die passenden Informationen unter Wohnung vermieten in Berlin.

Fünf Punkte, die bei der Vermietung eines Einfamilienhauses in Berlin wirklich zählen

Bei der Vermietung eines Hauses gelten neben dem allgemeinen Wohnraummietrecht einige Besonderheiten, die bei einer Eigentumswohnung keine Rolle spielen – vom fehlenden Mietspiegel bis zur Gartenpflege. Die folgenden fünf Punkte betreffen praktisch jede Neuvermietung eines Berliner Einfamilienhauses. Sie sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung – bei Vertragsfragen gehört die Rücksprache mit einem Fachanwalt dazu.

  • Mietpreisbremse ohne Mietspiegel – höhere Darlegungslast Auch für Häuser gilt seit dem 1. Januar 2026 bis Ende 2029 die verlängerte Berliner Mietpreisbremse: höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietung. Da kein Mietspiegel existiert, muss diese Vergleichsmiete über mindestens drei vergleichbare Objekte oder ein Sachverständigengutachten belegt werden – der Aufwand ist höher als bei einer Eigentumswohnung, die Grenze gilt trotzdem.
  • Instandhaltung und Kleinreparaturklausel Die Instandhaltung des Hauses bleibt grundsätzlich Sache des Vermieters. Per Formularvertrag lassen sich nach ständiger Rechtsprechung nur Kleinreparaturen bis zu einer Bagatellgrenze von üblicherweise rund 100 Euro je Einzelfall und insgesamt höchstens etwa acht Prozent der Jahresmiete auf den Mieter abwälzen – bei größeren Schäden an Dach, Heizung oder Fassade bleibt der Vermieter in der Pflicht.
  • Gartenpflege muss ausdrücklich vereinbart werden Ohne ausdrückliche Regelung im Mietvertrag geht die Pflicht zur Gartenpflege nicht automatisch auf den Mieter über. Wer die Pflege übertragen möchte, sollte Umfang und Häufigkeit konkret festlegen – pauschale Klauseln wie „der Mieter pflegt den Garten“ halten vor Gericht oft nicht.
  • Grundsteuer seit der Reform Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit die reformierte Grundsteuer. Sie wird zunächst dem Eigentümer in Rechnung gestellt, ist als Betriebskosten nach § 2 Nr. 1 BetrKV aber auf die Mieterin oder den Mieter umlagefähig – vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht das vor.
  • Energieausweis-Pflichtangaben in der Anzeige Nach § 87 GModG (früher Gebäudeenergiegesetz) müssen bereits in der Vermietungsanzeige Angaben zu Energieausweistyp, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlichem Energieträger und Baujahr enthalten sein. Verstöße können nach § 108 GModG mit einem Bußgeld bis 10.000 € geahndet werden.

Welche dieser Punkte für Ihr Haus gelten und welche Vergleichsobjekte sich für die Mietpreisermittlung eignen, klären wir vor der ersten Anzeige.

Miete kostenfrei prüfen lassen

Ablauf

So läuft Ihre Vermietung – in sieben Schritten

Von der Beauftragung bis zum unterschriebenen Mietvertrag liegen bei uns im Schnitt 26 Tage – länger als bei einer Eigentumswohnung, weil die Suche nach Vergleichsobjekten und oft auch nach der passenden Mieterfamilie mehr Zeit braucht. Den Energieausweis fordern wir parallel an, damit er rechtzeitig für die Anzeige vorliegt.

  1. Vergleichsmiete ermitteln

    Sichtung vergleichbarer Vermietungsfälle in der Umgebung, hilfsweise Einordnung über ein Sachverständigengutachten, Prüfung der Mietpreisbremse.

    ca. 3–5 Werktage
  2. Unterlagen & Exposé

    Energieausweis anfordern, Grundriss, Grundstücksgröße, Fotos von Haus und Garten, Exposé mit allen nach GModG pflichtigen Angaben.

    ca. 1 Woche
  3. Vermarktung

    Zielgruppengenaue Ansprache über Portale oder – auf Wunsch – ausschließlich über unseren vorgemerkten Interessentenkreis.

    laufend
  4. Besichtigungen

    Einzeltermine statt Massenbesichtigung, inklusive Rundgang durch Garten und Nebengebäude.

    laufend
  5. Mieterauswahl & Bonitätsprüfung

    Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Schufa-Auskunft und wo möglich Vorvermieterbescheinigung – erst nach grundsätzlicher Zusage eingeholt.

    ca. 3–5 Werktage
  6. Mietvertrag & Kaution

    Vertragsgestaltung inklusive Regelung zu Gartenpflege und Kleinreparaturklausel, Kautionsvereinbarung bis maximal drei Nettokaltmieten mit Ratenzahlungsoption.

    ca. 2–4 Tage
  7. Übergabe

    Gemeinsames Übergabeprotokoll mit Zählerständen der eigenen Heizungsanlage, allen Schlüsseln inklusive Nebengebäuden, Meldung des neuen Mietverhältnisses an die Versicherung.

    nach Vertragsunterzeichnung

Variable Provision

Bei der Vermietung trägt seit dem 1. Juni 2015 der Auftraggeber die Maklerprovision (Bestellerprinzip, § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz) – in aller Regel also Sie als Vermieter, weil Sie uns beauftragen. Die Höhe vereinbaren wir vor Beauftragung erfolgsabhängig und schriftlich. Details zu unserem Provisionsmodell stehen auf der Seite zur variablen Provision.

Diskrete Vermarktung

Nicht jeder Vermieter möchte, dass Nachbarn von der Neuvermietung erfahren, bevor der Vertrag steht. Wir vermarkten auf Wunsch ausschließlich über den eigenen Interessentenkreis – ohne Inserat, ohne Schild, ohne offene Besichtigung.

30 Jahre Berlin

Seit drei Jahrzehnten begleiten wir Vermietungen in Berlin und im Umland. Das zeigt sich vor allem dort, wo keine Statistik greift: bei der Frage, welche Miete ein bestimmtes Haus in Zehlendorf oder Reinickendorf tatsächlich am Markt erzielt. Bei ProvenExpert stehen wir bei 5,0 von 5 Sternen.

Häufige Fragen

Haus vermieten in Berlin im Detail

Da der Berliner Mietspiegel ausdrücklich nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt, wird die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558a BGB anders belegt: über mindestens drei vergleichbare, tatsächlich vermietete Objekte in der Umgebung oder über ein Sachverständigengutachten. Eine gesetzlich geführte Mietdatenbank gibt es in Berlin nicht. Zur groben ersten Orientierung dienen Portaldaten wie der Homeday-Preisatlas (rund 11,60 €/m², Stand 2026) – diese schwanken allerdings stark und ersetzen keine der beiden anerkannten Nachweismethoden.
Ja. Die Mietpreisbremse kennt keine Ausnahme für Ein- und Zweifamilienhäuser – sie deckelt die Miete bei Neuvermietung wie bei jedem anderen Wohnraum auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der einzige Unterschied liegt darin, wie diese Vergleichsmiete belegt wird: ohne Mietspiegel eben über Vergleichsobjekte oder ein Gutachten.
Die Grundsteuer wird zunächst Ihnen als Eigentümer in Rechnung gestellt. Sie ist jedoch nach § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung eine umlagefähige Betriebskostenposition und kann über die Nebenkostenabrechnung an die Mieterin oder den Mieter weitergegeben werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 gilt bundesweit die neue Bemessungsgrundlage.
Nur, wenn der Mietvertrag das ausdrücklich regelt. Ohne eine solche Klausel bleibt die Gartenpflege Sache des Vermieters. Eine wirksame Vereinbarung sollte Umfang und Häufigkeit konkret benennen, statt sich auf eine pauschale Formulierung zu verlassen.
Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz): Es zahlt, wer den Makler beauftragt. Da in aller Regel Sie als Vermieter uns mit der Vermietung beauftragen, tragen Sie die Provision – der künftige Mieter zahlt nichts.
Von der Beauftragung bis zum unterschriebenen Mietvertrag liegen bei uns im Schnitt 26 Tage – eigene Auswertung, keine amtliche Zahl. Länger als bei einer Eigentumswohnung dauert vor allem die Suche nach passenden Vergleichsobjekten für die Mietpreisermittlung sowie die sorgfältige Auswahl der passenden Mieterfamilie.

Ihre Anfrage

Schreiben Sie uns – Adresse, Haustyp und Baujahr genügen für den Anfang. Wir antworten innerhalb eines Werktags, persönlich und ohne automatisierte Mietpreis-Mail.

    Was ist die zulässige Miete für Ihr Haus?

    Kostenlos, unverbindlich und auf Basis vergleichbarer Vermietungsfälle – nicht auf Basis eines Portal-Durchschnitts.

    In 2 Minuten

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    oder direkt anrufen: 030 23 62 87 25

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