Was ist das
Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip bedeutet vereinfacht: Wer den Makler beauftragt, trägt grundsätzlich auch die Kosten. Bei der Vermietung gilt dieses Prinzip für Wohnraum besonders streng. Beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf ist die Rechtslage differenzierter.
Das gilt beim
Maklerhonorar
Ob Vermietung, Kauf oder Verkauf: Wer die Maklerprovision trägt, hängt heute stark davon ab, um welche Art von Immobilie und welche Vertragskonstellation es sich handelt.
- Bei Wohnraummiete zahlt in der Regel der Vermieter, wenn er den Makler beauftragt
- Beim Kauf von Wohnung oder Einfamilienhaus durch Verbraucher darf der Käufer grundsätzlich nicht mit mehr als 50 % belastet werden
- Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken oder gewerblichen Objekten gelten oft andere Spielregeln
Was bedeutet das
Bestellerprinzip genau?
Das Bestellerprinzip besagt, dass grundsätzlich die Partei die Maklerkosten trägt, die den Makler tatsächlich beauftragt hat. Im Immobilienbereich wird dieser Grundsatz jedoch nicht in jedem Fall identisch angewendet.
Einfacher Grundsatz
Die Grundidee ist leicht verständlich: Wer eine Maklerleistung bestellt, soll sie auch bezahlen.
Wichtige Unterscheidung
Bei Mietwohnungen gilt dieses Prinzip streng. Beim Immobilienkauf gibt es dagegen spezielle gesetzliche Regeln zur Verteilung der Provision.
Praxisrelevanz
Für Eigentümer, Käufer, Vermieter und Mieter ist es wichtig, die Unterschiede genau zu kennen, um Provisionen richtig einzuordnen.
Was bedeutet das Bestellerprinzip
beim Verkauf einer Immobilie?
Beim Verkauf von Immobilien muss heute genau unterschieden werden, um welche Objektart es geht und ob auf Käuferseite ein Verbraucher beteiligt ist.
Beim Verkaufsauftrag zählt
die konkrete Konstellation
Beauftragt ein Eigentümer einen Makler mit dem Verkauf, liegt der Auftrag zunächst auf Verkäuferseite. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern kann die Provision gegenüber einem privaten Käufer aber nicht mehr einseitig vollständig auf diesen abgewälzt werden.
- Bei Wohnung und Einfamilienhaus gelten besondere Verbraucherschutzregeln
- Der Verkäufer kann die Kosten nicht beliebig vollständig auf den Käufer übertragen
- Auch eine reine Innenprovision ist möglich, wenn der Verkäufer die Kosten vollständig übernimmt
- Bei anderen Objektarten ist die Vertragsgestaltung oft freier
Verkauf ist nicht gleich
Vermietung
Viele sprechen auch beim Verkauf vom Bestellerprinzip. Juristisch ist das nur eingeschränkt richtig. Beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher gilt kein uneingeschränktes „wer bestellt, der bezahlt“, sondern eine gesetzlich regulierte Verteilung der Maklerkosten.
- Besonders relevant für private Käufer
- Typisch bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern
- Nicht ohne Weiteres übertragbar auf Mehrfamilienhäuser oder Grundstücke
Welche Regelung gilt
beim Immobilienkauf?
Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher darf der Käufer in der Regel höchstens zur Hälfte an der Maklerprovision beteiligt werden.
Maklervertrag
in Textform
Für entsprechende Kaufmaklerverträge ist Textform erforderlich, etwa per E-Mail oder schriftlich.
Verbraucher
auf Käuferseite
Die Schutzvorschriften greifen insbesondere dann, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.
Wohnung oder
Einfamilienhaus
Die gesetzliche Kostenteilung betrifft vor allem Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.
Maximal hälftige
Belastung
Der Käufer darf grundsätzlich nicht stärker belastet werden als der Verkäufer. Mehr als 50 % sind regelmäßig unzulässig.
So kann die Provision
beim Kauf verteilt werden
- Doppelprovision: Käufer und Verkäufer schließen jeweils einen Maklervertrag und tragen die Kosten in gleicher Höhe
- Innenprovision: Der Verkäufer zahlt die Provision vollständig allein
- Abwälzung mit Mindestbeteiligung: Der Verkäufer zahlt zunächst und kann höchstens bis zur Hälfte auf den Käufer umlegen
Wann greift diese 50/50-Regel
nicht automatisch?
Die Schutzregelung ist vor allem für Verbraucher beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern relevant. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken, Gewerbeimmobilien oder unternehmerischen Käufern können andere Vereinbarungen gelten.
- Mehrfamilienhäuser
- Grundstücke
- Gewerbeimmobilien
- Kauf durch Unternehmer oder Investoren
Welche Auswirkungen hat das Bestellerprinzip
bei einer Vermietung?
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip besonders klar: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Maklerprovision. In der Praxis ist das meist der Vermieter.
Entlastung
für Mieter
Wohnungssuchende sollen nicht mehr automatisch die Maklerkosten tragen, wenn der Makler eigentlich im Interesse des Vermieters tätig wird.
Pflicht für den
Auftraggeber
Beauftragt der Vermieter den Makler mit der Vermarktung seiner Mietwohnung, muss grundsätzlich der Vermieter die Provision übernehmen.
Ausnahme eng
begrenzt
Ein Wohnungssuchender kann nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen provisionspflichtig werden, wenn der Makler ausschließlich wegen seines Suchauftrags tätig wird.
Einfach erklärt anhand
typischer Fälle
So lässt sich das Bestellerprinzip im Alltag schnell einordnen.
Vermieter beauftragt
Makler
Ein Vermieter möchte seine Wohnung vermieten und beauftragt einen Makler. Dann trägt grundsätzlich der Vermieter die Maklerkosten.
Verkäufer verkauft
Eigentumswohnung
Ein Eigentümer lässt seine Wohnung durch einen Makler verkaufen. Kauft ein Verbraucher, darf dieser in der Regel höchstens zur Hälfte an der Provision beteiligt werden.
Verkauf eines
Mehrfamilienhauses
Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses gelten die besonderen Verbraucherschutzvorschriften zur hälftigen Teilung regelmäßig nicht in derselben Weise.
Sie möchten wissen, welche Provisionsregelung
in Ihrem Fall gilt?
Ob Verkauf, Kauf oder Vermietung: Wir erläutern Ihnen transparent, welche Maklerkosten in Ihrer konkreten Konstellation möglich sind und welches Modell sinnvoll ist.
Häufige Fragen
zum Bestellerprinzip
Die wichtigsten Antworten rund um Maklerprovision, Immobilienkauf, Immobilienverkauf und Vermietung.
Was ist das Bestellerprinzip einfach erklärt?
Das Bestellerprinzip bedeutet: Wer den Makler beauftragt, soll grundsätzlich auch die Maklerkosten tragen. Bei der Vermietung von Wohnraum gilt dieses Prinzip besonders streng. Beim Immobilienkauf gibt es hingegen spezielle gesetzliche Regeln zur Kostenverteilung.
Gilt das Bestellerprinzip auch beim Immobilienverkauf?
Nicht in reiner Form. Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten besondere Regeln zur Aufteilung der Maklerprovision. Der Käufer darf dabei grundsätzlich nicht stärker belastet werden als der Verkäufer.
Wer zahlt den Makler beim Kauf einer Eigentumswohnung?
Bei einem Kauf durch einen Verbraucher ist in der Regel nur eine hälftige Beteiligung des Käufers zulässig. Der Verkäufer muss mindestens denselben Anteil tragen.
Was gilt bei Vermietung einer Wohnung?
Bei der Wohnraummiete zahlt grundsätzlich derjenige, der den Makler beauftragt hat. Beauftragt also der Vermieter den Makler, trägt in der Regel auch der Vermieter die Provision.
Gilt die 50/50-Regel auch für Mehrfamilienhäuser?
Diese spezielle Regelung ist vor allem auf den Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher zugeschnitten. Bei Mehrfamilienhäusern oder Grundstücken ist die Lage oft anders.
Kann ein Verkäufer die Provision komplett übernehmen?
Ja. Eine reine Innenprovision ist möglich. Dann zahlt der Verkäufer die Maklerkosten vollständig selbst und der Käufer bleibt provisionsfrei.



