Wohnung vermieten
in Berlin Die ortsübliche Miete ist eine Spanne, keine Zahl.
Rund 1,6 Millionen Berliner Wohnungen unterliegen dem Mietspiegel – die ortsübliche Vergleichsmiete lag zum Stichtag 1. September 2025 im Mittel bei 7,71 €/m², bei Neuvermietungen wurden im Schnitt 15,78 €/m² verlangt. Zwischen einfacher und guter Wohnlage, zwischen Altbau und Neubau liegen dabei oft mehrere Euro je Quadratmeter. Wir ermitteln die zulässige und die marktgerechte Miete für Ihre Eigentumswohnung – inklusive Mietpreisbremse-Prüfung, damit Sie von Anfang an rechtssicher vermieten.
* Berliner Mietspiegel 2026, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Stichtag 1. September 2025.
Ortsübliche Vergleichsmiete: Berliner Mietspiegel 2026, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Angebotsmieten: IBB Wohnungsmarktbericht 2025, Tabellenband (VALUE Marktdatenbank, Berechnungen RegioKontext GmbH). Kaufpreis für die Bruttomietrendite: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht 2025/2026. Bruttomietrendite und Ø Dauer bis zur Neuvermietung sind eigene Berechnungen bzw. Auswertungen von BERLIVING Real Estate und keine amtlichen Zahlen.
Markteinschätzung
Was Sie für Ihre Eigentumswohnung in Berlin verlangen können
Der Berliner Mietwohnungsmarkt bewegt sich 2025/2026 auf zwei unterschiedlichen Ebenen. Für rund 1,6 Millionen mietspiegelrelevante Wohnungen weist der neue Berliner Mietspiegel 2026 eine ortsübliche Vergleichsmiete von im Mittel 7,71 €/m² aus – Stichtag 1. September 2025, ein Anstieg von rund sieben Prozent gegenüber dem Mietspiegel 2024 (7,21 €/m²). Bei tatsächlichen Neuvermietungen wurden im selben Jahr im Mittel 15,78 €/m² verlangt. Dass beide Zahlen so weit auseinanderliegen, hat einen einfachen Grund: Der Mietspiegel bildet überwiegend länger laufende Mietverhältnisse ab, während Angebotsmieten den Preis für gerade frei werdende Wohnungen zeigen – für Vermieter sind beide Werte wichtig, nur zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Mietverhältnis.
Innerhalb des Mietspiegels entscheidet weniger die Wohnlage allein als das Zusammenspiel aus Lage und Baujahr. Für eine vergleichbare Wohnung von 60 bis 65 m², Baujahr 1991 bis 2001, weist die Mietspiegeltabelle 2026 in einfacher Wohnlage 9,16 €/m² aus, in mittlerer Wohnlage 9,56 €/m² und in guter Wohnlage 10,57 €/m² – ein Unterschied von rund eineinhalb Euro zwischen einfach und gut. Innerhalb derselben einfachen Wohnlage schwankt der Mittelwert je nach Baujahr dagegen erheblich stärker: von rund 6,48 €/m² bei großen Altbauwohnungen ab 120 m² (bis 1918) bis 15,25 €/m² bei kleinen Neubauwohnungen der Jahre 2020 bis 2024. Das Baujahr Ihrer Wohnung sagt damit oft mehr über die erzielbare Miete aus als die Wohnlage allein.
„Die meisten Vermieter kennen nur die Angebotsmiete aus dem Portal – für die zulässige Miete bei Neuvermietung zählt aber die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel plus höchstens zehn Prozent Aufschlag.“
Auch nach Bezirk streut das Mietniveau erheblich: Die höchsten Angebotsmieten 2025 wurden in Mitte (20,00 €/m²), Friedrichshain-Kreuzberg (19,40 €/m²) und Charlottenburg-Wilmersdorf (19,17 €/m²) verlangt, die niedrigsten in Marzahn-Hellersdorf (11,56 €/m²) und Lichtenberg (13,33 €/m²) – mehr als acht Euro Unterschied auf derselben Fläche. Wer eine Wohnung neu vermietet, darf dabei nicht frei nach der Angebotsmiete rechnen: Die seit dem 1. Januar 2026 bis Ende 2029 verlängerte Mietpreisbremse deckelt die Miete bei Neuvermietung auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Mietspiegel – von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, etwa bei umfassend modernisierten oder ab dem 1. Oktober 2014 erstmals bezugsfertigen Wohnungen.
Wir ermitteln deshalb für jede Eigentumswohnung zwei Werte: die nach Mietspiegel zulässige Miete inklusive Mietpreisbremse-Prüfung, und die tatsächlich am Markt erzielbare Miete für Ihre Lage, Ihr Baujahr und Ihre Ausstattung. Dazu kommt die sorgfältige Auswahl der Mieterin oder des Mieters – bei einer Eigentumswohnung sind Sie über Jahre an diese Entscheidung gebunden. Unsere Vergütung richtet sich dabei nach dem Bestellerprinzip: Da Sie als Vermieter uns beauftragen, tragen Sie die Provision – der künftige Mieter zahlt nichts.
Die drei Wohnlagen
Einfache, mittlere und gute Wohnlage – was der Mietspiegel darunter versteht
Der Berliner Mietspiegel ordnet jede Adresse einer von drei Wohnlagen zu – einfach, mittel oder gut. Maßgeblich ist ausschließlich das Straßenverzeichnis zum Mietspiegel beziehungsweise der Online-Abfrageservice, nicht das subjektive Empfinden. Innerhalb jeder Wohnlage staffelt die Tabelle die Miete zusätzlich nach Baujahr und Wohnungsgröße. Die folgenden Werte zeigen eine vergleichbare Bestandswohnung von 60 bis 65 m², Baujahr 1991 bis 2001, in allen drei Wohnlagen.
Einfache Wohnlage
Überwiegend verkehrsreichere Straßen, wenig Grünflächen oder größere Distanz zu Zentrumslagen – zum Beispiel in Teilen von Marzahn-Hellersdorf, Spandau oder Neukölln. Für eine 60 bis 65 m² große Bestandswohnung, Baujahr 1991 bis 2001, weist der Mietspiegel 2026 hier im Mittel 9,16 €/m² aus, Spanne 6,69 bis 11,94 €/m².
Mittlere Wohnlage
Die mit Abstand häufigste Einstufung im Berliner Stadtgebiet – ruhigere Wohnstraßen mit solider Infrastruktur, etwa in weiten Teilen von Pankow, Tempelhof-Schöneberg oder Reinickendorf. Für dieselbe Vergleichswohnung liegt der Mittelwert bei 9,56 €/m², Spanne 7,93 bis 12,17 €/m².
Gute Wohnlage
Ruhige, gepflegte Lagen mit hohem Grünanteil oder gefragter Citynähe, etwa in Teilen von Charlottenburg-Wilmersdorf, Prenzlauer Berg oder Steglitz-Zehlendorf. Für dieselbe Vergleichswohnung steigt der Mittelwert auf 10,57 €/m², Spanne 8,74 bis 12,75 €/m² – rund eineinhalb Euro mehr als in einfacher Wohnlage, bei identischem Baujahr und identischer Größe.
Berliner Mietspiegel 2026, Tabellen 9.1 bis 9.3, jeweils Bezugsfertigkeit 1991 bis 2001, Wohnfläche 60 bis unter 65 m². Die genaue Wohnlage einer Adresse ergibt sich ausschließlich aus dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2026 oder dem Online-Abfrageservice unter mietspiegel.berlin.de.
Mietniveau je Bezirk
Zwölf Bezirke, ein Markt mit großer Spannweite
Während der Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete unabhängig vom Bezirk allein über Wohnlage, Baujahr und Größe bestimmt, zeigen die tatsächlichen Vermietungsangebote 2025 zusätzlich, wie stark sich die zwölf Berliner Bezirke im Marktniveau unterscheiden. Alle Werte sind Mediane der Angebotsmieten (netto kalt), sortiert nach Preisniveau.
Mitte
Die höchste Angebotsmiete aller Bezirke 2025, mit deutlichem Abstand vor dem zweiten Platz. Zentrale Lage, hoher Sanierungsstand und viele Neubauprojekte treiben das Preisniveau – zugleich die größte Spanne aller Bezirke zwischen den einzelnen Vierteln. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 9,83 bis 28,69 €/m².
Friedrichshain-Kreuzberg
Knapp hinter Mitte auf Platz zwei, getragen von Friedrichshain und der Kreuzberger Spreeseite. Die untere Spannengrenze liegt niedriger als in Mitte – ältere, unsanierte Bestandswohnungen sind hier noch häufiger zu finden. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 8,63 bis 28,00 €/m².
Charlottenburg-Wilmersdorf
Die höchste untere Spannengrenze aller Bezirke: Selbst am unteren Rand des Marktes werden hier mindestens 10,00 €/m² verlangt. Grunewald und die Villenlagen ziehen das obere Ende der Spanne zusätzlich nach oben. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 10,00 bis 28,20 €/m².
Pankow
Der teuerste der östlichen Bezirke, geprägt vom Prenzlauer Berg mit seinem dichten Altbaubestand und der hohen Nachfrage junger Familien. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 9,20 bis 25,51 €/m².
Tempelhof-Schöneberg
Mittleres Preisniveau bei der zweitgrößten Spanne aller Bezirke – von einfachen Lagen in Mariendorf bis zu gefragten Altbaulagen rund um den Bayerischen Platz. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 8,37 bis 27,18 €/m².
Treptow-Köpenick
Der teuerste der flächenmäßig großen Außenbezirke, mit Wasserlagen in Alt-Treptow und Grünau am oberen und ländlicheren Ortsteilen am unteren Ende der Spanne. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 8,25 bis 22,01 €/m².
Steglitz-Zehlendorf
Solides mittleres Niveau, getragen von der Nachfrage nach Familienwohnungen in Zehlendorf, Dahlem und entlang der Schloßstraße. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 8,88 bis 23,67 €/m².
Neukölln
Der Reuterkiez zieht das obere Ende der Spanne deutlich nach oben, während die südlichen Ortsteile das Bezirksniveau insgesamt moderat halten. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 7,43 bis 23,20 €/m².
Lichtenberg
Eines der günstigeren Preisniveaus im Ostteil der Stadt, mit spürbarem Unterschied zwischen Karlshorst und den Großsiedlungen Neu-Hohenschönhausens. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 7,00 bis 21,44 €/m².
Reinickendorf
Unteres Preisdrittel, mit spürbar höherem Niveau in den Villenlagen um Frohnau und Hermsdorf als im Märkischen Viertel. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 7,90 bis 21,26 €/m².
Spandau
Zweitgünstigstes Preisniveau der Stadt – mit der engsten Spanne aller Bezirke: Selbst die teuersten Angebote liegen deutlich unter dem Berliner Höchstwert. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 7,43 bis 20,04 €/m².
Marzahn-Hellersdorf
Das günstigste Preisniveau Berlins, geprägt vom hohen Anteil sanierter Plattenbauwohnungen mit vergleichsweise moderaten Mieten. Spanne der überwiegenden Angebote (80 %): 6,42 bis 18,52 €/m².
IBB Wohnungsmarktbericht 2025, Tabellenband, Tab. 25 „Angebotsmieten nach Bezirken 2025“ (Median, netto kalt); Datengrundlage VALUE Marktdatenbank, Berechnungen RegioKontext GmbH im Auftrag der Investitionsbank Berlin.
Auch hier zählt die Spanne mehr als der Medianwert allein: In Mitte reicht sie von 9,83 bis 28,69 €/m², in Marzahn-Hellersdorf von 6,42 bis 18,52 €/m² – die Lage innerhalb eines Bezirks entscheidet oft stärker als der Bezirk selbst. In Mitte und Prenzlauer Berg erzielen selbst einfache Lagen noch überdurchschnittliche Mieten, während in Randlagen von Marzahn-Hellersdorf auch gute Ausstattung den Bezirksdurchschnitt kaum übertrifft.
Wenn Sie statt einer Vermietung einen Verkauf erwägen, führen die Seiten Wohnung verkaufen in Berlin und vermietete Immobilie verkaufen weiter.
Fünf Punkte, die bei der Vermietung einer Eigentumswohnung in Berlin wirklich zählen
Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung gelten neben dem allgemeinen Wohnraummietrecht einige Besonderheiten, die in Berlin zusätzliches Gewicht haben – allen voran die verlängerte Mietpreisbremse. Die folgenden fünf Punkte betreffen praktisch jede Neuvermietung einer Berliner Eigentumswohnung. Sie sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung – bei Vertrags- und WEG-Fragen gehört die Rücksprache mit einem Fachanwalt oder der Verwaltung dazu.
- Mietpreisbremse: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete Die für Berlin geltende Mietpreisbremse wurde zum 1. Januar 2026 ohne Unterbrechung bis Ende 2029 verlängert. Bei einer Neuvermietung darf die vereinbarte Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Mietspiegel liegen. Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezugsfertig wurden, sowie für umfassend modernisierte Wohnungen mit erheblichem Bauaufwand.
- Bestellerprinzip: Wer beauftragt, zahlt Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz): Es zahlt, wer den Makler beauftragt. Da in aller Regel der Vermieter den Auftrag erteilt, trägt er die Provision – anders als beim Verkauf einer Eigentumswohnung, bei dem Käufer und Verkäufer seit Dezember 2020 die Provision je zur Hälfte tragen.
- Kaution und Bonitätsprüfung Die Kaution darf nach § 551 BGB höchstens drei Nettokaltmieten betragen, zahlbar in bis zu drei Monatsraten. Eine Mieterselbstauskunft und Schufa-Auskunft sollten erst eingeholt werden, wenn eine Vermietung an die betreffende Person ernsthaft in Aussicht steht – nicht bereits bei der Besichtigung.
- WEG: Vermietung ist in der Regel zustimmungsfrei Anders als bei bestimmten Verkaufskonstellationen sieht das Wohnungseigentumsrecht für die Vermietung grundsätzlich keinen Zustimmungsvorbehalt vor. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ausdrücklich etwas anderes bestimmt – das prüfen wir vor der ersten Anzeige.
- Energieausweis-Pflichtangaben in der Anzeige Nach § 87 GModG (früher Gebäudeenergiegesetz) müssen bereits in der Vermietungsanzeige Angaben zu Energieausweistyp, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlichem Energieträger und Baujahr enthalten sein. Verstöße können nach § 108 GModG mit einem Bußgeld bis 10.000 € geahndet werden.
Welche dieser Punkte für Ihre Wohnung gelten und wie hoch die zulässige Miete nach Mietspiegel konkret ausfällt, klären wir vor der ersten Anzeige.
Miete kostenfrei prüfen lassenAblauf
So läuft Ihre Vermietung – in sieben Schritten
Von der Beauftragung bis zum unterschriebenen Mietvertrag liegen bei uns im Schnitt 18 Tage. Anders als beim Verkauf ist hier nicht die Beschaffung von Unterlagen der größte Zeitfaktor, sondern eine sorgfältige Mieterauswahl – dafür nehmen wir uns bewusst ein paar Tage mehr Zeit, um spätere Probleme zu vermeiden. Den Energieausweis fordern wir parallel über die Hausverwaltung an, damit er rechtzeitig für die Anzeige vorliegt.
-
01
Mietpreisermittlung
Einordnung in Wohnlage und Baualtersklasse nach Mietspiegel 2026, Abgleich mit aktuellen Angebotsmieten der Umgebung, Prüfung der Mietpreisbremse.
ca. 2–3 Werktage -
02
Unterlagen & Exposé
Energieausweis über die Hausverwaltung anfordern, maßstäblicher Grundriss, professionelle Fotos, Exposé mit allen nach GModG pflichtigen Angaben.
ca. 1 Woche -
03
Vermarktung
Zielgruppengenaue Ansprache über Portale oder – auf Wunsch – ausschließlich über unseren vorgemerkten Interessentenkreis.
laufend -
04
Besichtigungen
Einzeltermine statt Massenbesichtigung, damit sich ernsthafte Interessenten in Ruhe vorstellen können.
laufend -
05
Mieterauswahl & Bonitätsprüfung
Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Schufa-Auskunft und wo möglich Vorvermieterbescheinigung – erst nach grundsätzlicher Zusage eingeholt.
ca. 3–5 Werktage -
06
Mietvertrag & Kaution
Vertragsgestaltung inklusive Entscheidung für Staffel- oder Indexmiete, Kautionsvereinbarung bis maximal drei Nettokaltmieten mit Ratenzahlungsoption.
ca. 2–4 Tage -
07
Übergabe
Gemeinsames Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Zustand, alle Schlüssel, Meldung des neuen Mietverhältnisses an die Hausverwaltung.
nach Vertragsunterzeichnung
Provision
Bei der Vermietung trägt seit dem 1. Juni 2015 der Auftraggeber die Maklerprovision (Bestellerprinzip, § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz) – in aller Regel also Sie als Vermieter, weil Sie uns beauftragen. Die Höhe vereinbaren wir vor Beauftragung erfolgsabhängig und schriftlich (i.d.R. zwei Monats-Netto-Kaltmieten).
Diskrete Vermarktung
Nicht jeder Vermieter möchte, dass Nachbarn oder die Eigentümergemeinschaft von der Neuvermietung erfahren, bevor der Vertrag steht. Wir vermarkten auf Wunsch ausschließlich über den eigenen Interessentenkreis – ohne Inserat, ohne Schild, ohne offene Besichtigung.
30 Jahre Berlin
Seit drei Jahrzehnten begleiten wir Vermietungen in Berlin und im Umland. Das zeigt sich vor allem dort, wo Statistik aufhört: bei der Frage, welche Miete ein bestimmtes Haus in Prenzlauer Berg oder ein bestimmtes Baujahr in Steglitz tatsächlich am Markt erzielt. Bei ProvenExpert stehen wir bei 5,0 von 5 Sternen.
Häufige Fragen
Wohnung vermieten in Berlin im Detail
Wie hoch darf die Miete für meine Eigentumswohnung in Berlin sein?
Was ist der Unterschied zwischen Mietspiegel und Angebotsmiete?
Muss ich als Vermieter die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen?
Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?
Wie läuft die Mieterauswahl ab und was darf ich fragen?
Wie lange dauert es, bis meine Wohnung vermietet ist?
Ihre Anfrage
Schreiben Sie uns – Adresse, Baujahr und Wohnfläche genügen für den Anfang. Wir antworten innerhalb eines Werktags, persönlich und ohne automatisierte Mietpreis-Mail.
Was ist die zulässige Miete für Ihre Eigentumswohnung?
Kostenlos, unverbindlich und auf Basis von Mietspiegel, Baujahr und Wohnlage – inklusive Mietpreisbremse-Check.
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oder direkt anrufen: 030 23 62 87 25
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