Berlin & Brandenburg · Entscheidungshilfe für Eigentümer

Immobilie mit oder ohne
Makler verkaufen? Erst rechnen, dann entscheiden.

Der Verkauf in Eigenregie spart die Provision – und verlagert Zeitaufwand, Preisrisiko und Haftung auf Sie. Diese Seite stellt beide Wege gegenüber: was Sie selbst übernehmen, welche Pflichten das Gesetz Ihnen dabei auferlegt und woran Sie erkennen, welcher Weg zu Ihrer Immobilie passt. Ohne Verkaufsdruck – wir sagen Ihnen auch, wenn der Privatverkauf für Ihr Objekt der richtige Weg ist.

★★★★★ 5,0 bei ProvenExpert · 91 Bewertungen
30 Jahre am Berliner Immobilienmarkt
Variabel Provision – immer unter dem ortsüblichen Satz
0 € bis zum erfolgreichen Verkauf

Rechtlicher Rahmen

Vier Regeln, die beim Verkauf ohne Makler an Ihnen hängen bleiben

Gesetzliche Provisionsteilung seit
23.12.2020
§§ 656a ff. BGB – beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher
Bußgeld bei fehlenden Energieangaben
bis 10.000
Pflichtangaben in jeder Immobilienanzeige, § 87 GEG – Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG
Vorkaufsrecht des Mieters
2 Monate
Ausübungsfrist ab Zugang der Mitteilung, § 577 BGB – bei erstmals umgewandelten Wohnungen
Sperrfrist für Eigenbedarf in Berlin
10 Jahre
berlinweit nach § 577a BGB, durch Senatsbeschluss vom 13.06.2023 bis Oktober 2033 verlängert

Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 444, 577, 577a, 656a–656d BGB), Gebäudeenergiegesetz (§§ 80, 87, 108 GEG) und die Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin. Rechtsstand: August 2026. Die Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung – ob eine Regel für Ihr Objekt greift, hängt vom Einzelfall ab.

Worum es wirklich geht

Die Provision ist nur eine Seite der Rechnung

Fast jedes Gespräch über den Verkaufsweg beginnt mit derselben Rechnung: Was kostet der Makler – und was spare ich, wenn ich es selbst mache? Die Rechnung ist richtig, nur ist sie unvollständig. Der Preis, zu dem eine Immobilie am Ende beurkundet wird, entsteht nicht von allein. Er hängt daran, wie viele ernsthafte Interessenten sie überhaupt gesehen haben, wie der Startpreis gesetzt war, wie lange das Inserat online stand und wie souverän im entscheidenden Moment verhandelt wurde.

Ein Beispiel macht das greifbar: Bei 600.000 € Kaufpreis sind drei Prozent Unterschied 18.000 € – ungefähr die Größenordnung, um die es auf der anderen Seite der Rechnung ebenfalls geht. Beide Posten sind real. Welcher schwerer wiegt, entscheidet sich daran, wie sicher Sie den Marktwert von Ihrem Angebotspreis unterscheiden können und wie viel Zeit Sie in die Vermarktung stecken wollen.

„Der Privatverkauf ist nicht automatisch der günstigere Weg. Er ist der Weg, bei dem Sie Arbeit, Risiko und Haftung selbst tragen – bei manchen Objekten lohnt sich das, bei vielen nicht.“

Wir sind Makler und haben ein Interesse an Mandaten – das sollten Sie beim Lesen wissen. Deshalb steht weiter unten auch, wann ein Verkauf in Eigenregie tatsächlich funktioniert. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihre Immobilie zunächst unverbindlich einschätzen: Erst wenn Sie den Preiskorridor kennen, lässt sich seriös entscheiden, ob sich eine professionelle Vermarktung für Ihr Objekt rechnet. Die kostenfreie Immobilienbewertung verpflichtet Sie zu nichts.

Und falls Sie sich für die Begleitung entscheiden: BERLIVING ist seit 1993 in Berlin und im Brandenburger Umland tätig. Sie haben einen Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe, auf Wunsch vermarkten wir ohne Portalinserat, und die Provision wird für Ihr Objekt einzeln berechnet – sie liegt dabei immer unter dem ortsüblichen Satz und fällt nur an, wenn verkauft wird. Ob es dabei um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus geht, ist übrigens nicht nebensächlich: Die gesetzliche Teilung der Provision gilt nur für die ersten beiden – bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeobjekten wird sie frei vereinbart.

Die Entscheidungsfaktoren

Sechs Punkte, an denen sich beide Wege unterscheiden

Der Unterschied zwischen beiden Wegen liegt nicht in einem großen Punkt, sondern in sechs kleinen, die sich addieren. Für jede Immobilie fallen sie anders aus – deshalb lohnt es sich, sie einzeln durchzugehen, statt pauschal zu entscheiden.

Zeitaufwand

Exposé und Fotos erstellen, Grundriss beschaffen, Inserat schalten, Anfragen beantworten, Termine koordinieren, Absagen schreiben, Unterlagen zusammentragen. Der Aufwand fällt überwiegend abends und am Wochenende an – dann, wenn Interessenten Zeit haben. Bei einer gefragten Wohnung sind mehrere Dutzend Anfragen normal; ernsthaft ist davon nur ein Teil.

Preisfindung

Portale zeigen Angebotspreise, nicht beurkundete Kaufpreise. Wer sich daran orientiert, liegt in der Regel zu hoch – oder, aus Vorsicht, deutlich zu tief. Belastbar wird der Preis erst über tatsächliche Vergleichsabschlüsse, den Bodenrichtwert und den Zustand des Objekts. Ein zu hoher Startpreis kostet dabei nicht weniger als ein zu niedriger: Er kostet Zeit – und nach einigen Monaten Laufzeit den Ruf des Angebots.

Reichweite und Käuferqualität

Ein privates Inserat erreicht die Nutzer der großen Portale. Es erreicht nicht die vorgemerkten Interessenten, die seit Monaten mit klarem Suchprofil warten, und nicht die Käufer, denen diskret vermarktete Objekte zuerst gezeigt werden. Und es filtert nicht: Bonität, Finanzierungsbestätigung und Ernsthaftigkeit prüfen Sie selbst.

Verhandlung

Am eigenen Zuhause hängt mehr als der Preis. Käufer merken das und setzen genau dort an – beim Fleck im Keller, beim Baujahr der Heizung, beim Termindruck, den sie vermuten. Ein Dritter verhandelt mit Abstand, mit Vergleichswerten im Rücken und ohne die Geschichte, die an dem Haus hängt.

Unterlagen und Haftung

Grundbuchauszug, Flurkarte, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wohnflächenberechnung, Energieausweis: Fehlt etwas, verschiebt sich der Notartermin. Ist etwas falsch oder wird ein bekannter Mangel verschwiegen, haften Sie – ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag hilft dann nicht (§ 444 BGB).

Diskretion

Wer verkaufen möchte, ohne dass Mieter, Nachbarn oder das berufliche Umfeld davon erfahren, kann nicht inserieren. Ohne Portal bleibt nur der gezielte Zugriff auf eine bestehende Interessentenkartei – über die ein Privatverkäufer nicht verfügt. Das ist häufig der Punkt, an dem die Entscheidung bei Trennung, Erbfall oder vermieteten Objekten kippt.

Gegenüberstellung

Privatverkauf und Maklerverkauf nebeneinander

Dieselben sechs Punkte, einmal nebeneinandergelegt. Die linke Spalte beschreibt, was beim Verkauf in Eigenregie auf Sie zukommt; die rechte, was wir davon übernehmen.

Immobilie selbst verkaufen

  • ZeitaufwandSie organisieren Inserat, Anfragen, Termine, Absagen und Unterlagen selbst – über Wochen, meist abends und am Wochenende.
  • PreisfindungOrientierung an Angebotspreisen aus den Portalen; beurkundete Vergleichsfälle gibt es nur eingeschränkt und kostenpflichtig beim Gutachterausschuss.
  • ReichweitePortalnutzer und der eigene Bekanntenkreis. Kein Zugriff auf vorgemerkte Interessenten, keine Vorauswahl nach Bonität.
  • VerhandlungSie verhandeln direkt und ohne Puffer – über Ihr eigenes Zuhause, mit dem Menschen, der darin wohnen will.
  • Unterlagen und RechtEnergieausweis, Pflichtangaben, Aufklärung über Mängel, Mietervorkaufsrecht und Vertragsvorbereitung liegen bei Ihnen.
  • KostenEnergieausweis, Grundbuchauszug, Flurkarte, Fotos und Inserate zahlen Sie – unabhängig davon, ob verkauft wird.

Verkauf mit BERLIVING

  • ZeitaufwandSie führen ein Erstgespräch, geben Unterlagen frei und entscheiden am Ende über das Angebot. Den Rest übernehmen wir.
  • PreisfindungPreiskorridor aus realen Vergleichsabschlüssen, Bodenrichtwert und Objektzustand – schriftlich und nachvollziehbar begründet.
  • ReichweitePortale und internationale Reichweite oder, auf Wunsch, ausschließlich vorgemerkte Interessenten aus der eigenen Kartei.
  • VerhandlungWir verhandeln für Sie, prüfen Finanzierungsbestätigungen und melden zurück, bevor Sie entscheiden müssen.
  • Unterlagen und RechtWir beschaffen die Unterlagen, achten auf die Pflichtangaben und bereiten den Notartermin vor – Rechtsberatung bleibt beim Notar.
  • KostenKeine Vorabpauschale, keine Aufwandsentschädigung. Die Provision wird für Ihr Objekt berechnet, liegt unter dem ortsüblichen Satz und fällt nur bei Erfolg an.

Ohne Makler verkaufen: Diese Pflichten übernehmen Sie selbst

Ein Privatverkauf ist erlaubt und in vielen Fällen unproblematisch. Er ist aber kein rechtsfreier Raum: Diese Pflichten treffen den Verkäufer ohnehin – ob ein Makler mitwirkt oder nicht. Ohne Makler erledigt sie nur niemand für Sie. Die sechs Punkte, an denen es in der Praxis am häufigsten hakt:

  • Energieausweis und Pflichtangaben Ein gültiger Energieausweis muss dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach dem Kauf übergeben werden (§ 80 GEG). In jeder gewerblich geschalteten Anzeige – dazu zählt auch ein Portalinserat – müssen Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse stehen (§ 87 GEG). Fehlt das, ist es eine Ordnungswidrigkeit; der Bußgeldrahmen reicht bis 10.000 Euro (§ 108 GEG).
  • Aufklärung über Mängel Die Klausel „gekauft wie gesehen“ schließt die Haftung für Mängel aus, die der Käufer erkennen konnte – nicht aber für solche, die Sie kennen und nicht offenlegen. Wer Feuchtigkeit im Keller, einen Hausschwammbefall, eine anstehende Sonderumlage der Eigentümergemeinschaft oder eine ungenehmigte Umbaumaßnahme verschweigt, kann sich auf den Ausschluss nicht berufen (§ 444 BGB). Im Ernstfall geht es um Rückabwicklung oder Schadensersatz – Jahre nach dem Notartermin.
  • Vermietete Wohnung: Vorkaufsrecht und Sperrfrist Wird eine Mietwohnung erstmals in Eigentum umgewandelt und dann verkauft, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht: Er kann nach Zugang der Mitteilung über den Kaufvertrag zwei Monate lang zu denselben Konditionen eintreten (§ 577 BGB). Zusätzlich gilt in Berlin berlinweit eine Sperrfrist von zehn Jahren, in der dem Mieter nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden kann (§ 577a BGB). Beides muss ein Kaufinteressent wissen – und beides beeinflusst den erzielbaren Preis erheblich.
  • Vollständige Unterlagen Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenverzeichnis, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre. Finanzierende Banken verlangen diese Unterlagen, bevor sie zusagen. Wer sie erst nach der Zusage des Käufers zusammensucht, verliert Wochen – und manchmal den Käufer.
  • Milieuschutz und Umwandlung In Berlin liegen 82 soziale Erhaltungsgebiete in elf Bezirken. Dort sind bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig, und die Aufteilung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen ist nur mit Genehmigung möglich. Unabhängig davon gilt seit dem 1. Januar 2026 berlinweit ein Umwandlungsverbot für Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen (§ 250 BauGB). Ob Ihre Adresse betroffen ist, entscheidet die jeweils gültige Verordnung des Bezirksamts.
  • Steuer: Spekulationsfrist Wird eine vermietete oder nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig (§ 23 EStG). Ausgenommen sind Objekte, die im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurden. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert, kann außerdem in den gewerblichen Grundstückshandel geraten – mit Gewerbesteuer und Bilanzierungspflicht.

Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern eine Übersicht über die Punkte, die uns in der Praxis am häufigsten begegnen. Für Ihren konkreten Fall sind Notar, Fachanwalt und Steuerberater zuständig – und in jedem Fall der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet.

Ablauf und Unterlagen im Überblick

Einordnung

Wann sich welcher Weg lohnt

Es gibt keine pauschal richtige Antwort – aber es gibt Konstellationen, in denen die Entscheidung ziemlich klar ausfällt. Die folgenden Listen sind aus Gesprächen mit Eigentümern entstanden, nicht aus einer Broschüre.

Ein Privatverkauf kann funktionieren, wenn …

  • Der Käufer steht schon festVerkauf an Kinder, Geschwister, Miterben oder Nachbarn. Sie brauchen dann keine Vermarktung, sondern einen guten Notar – und eine unabhängige Wertermittlung, damit der Preis auch gegenüber Finanzamt und Miterben Bestand hat.
  • Die Immobilie ist ein SelbstläuferGefragte Lage, guter Zustand, unvermietet, keine Besonderheiten in der Teilungserklärung, klare Eigentumsverhältnisse. Solche Objekte verkaufen sich auch ohne Inszenierung.
  • Sie haben beruflich mit Immobilien zu tunWer Kaufverträge liest, Bewertungen einordnen kann und weiß, welche Unterlagen eine Bank sehen will, hat den entscheidenden Teil des Vorsprungs bereits.
  • Sie haben die Zeit – und wollen sie einsetzenMehrere Abende pro Woche über etliche Wochen, dazu Wochenendtermine. Wenn das realistisch ist und Sie die Aufgabe eher reizt als belastet, spricht wenig dagegen.
  • Der letzte Prozentpunkt ist Ihnen nicht wichtigWenn Geschwindigkeit, Ruhe oder ein bestimmter Käufer wichtiger sind als das Maximum am Preis, fällt das stärkste Argument für die professionelle Vermarktung weg.

Ein Makler rechnet sich, wenn …

  • Die Immobilie ist erklärungsbedürftigVermietet, sanierungsbedürftig, im Erhaltungsgebiet, mit Erbbaurecht, Wegerecht oder einer ungewöhnlichen Teilungserklärung. Jeder dieser Punkte kostet in der Vermarktung Käufer, wenn er nicht sauber erklärt wird – und Preis, wenn er zu spät auf den Tisch kommt.
  • Es gibt kaum VergleichsfälleMehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Villenlagen, große Grundstücke: Wo wenige Verkäufe pro Jahr stattfinden, hilft kein Online-Rechner. Hier entscheidet die Kenntnis der tatsächlich beurkundeten Fälle über den Preis.
  • Es soll niemand erfahrenMieter, Nachbarn, Mitarbeiter oder die Familie sollen nicht aus einem Portal davon erfahren. Diskrete Vermarktung funktioniert nur mit einer bestehenden Interessentenkartei.
  • Mehrere Eigentümer müssen sich einigenErbengemeinschaft, Scheidung, Gesellschafter. Ein Dritter, der die Zahlen begründen kann und kein eigenes Interesse an der Familiengeschichte hat, moderiert solche Verkäufe deutlich leichter als eine der beteiligten Parteien.
  • Die Situation ist ohnehin belastendNach einem Todesfall, einer Trennung oder einem beruflichen Umbruch ist ein Verkauf in Eigenregie meist genau das, was zu viel ist. Das ist kein Verkaufsargument, sondern eine praktische Beobachtung.
  • Sie wollen den Preis ausreizenWer das Maximum erreichen will, braucht Reichweite, Vorauswahl und Verhandlungsführung mit Abstand. Genau dort entsteht der Unterschied, aus dem sich eine Provision rechnet.

Rechenbeispiel

Was die Provision kostet – und was ein falscher Preis kostet

Weil die Provision der sichtbarste Posten ist, wird sie meist als Einziges gerechnet. Nebeneinandergestellt sieht die Sache anders aus. Grundlage ist ein Kaufpreis von 600.000 € und der in Berlin ortsübliche Satz von 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite – wie er auf unserer Seite zur Maklerprovision in Berlin erläutert ist.

Ortsüblicher Verkäuferanteil
≈ 21.400
3,57 % inkl. MwSt. bei 600.000 € Kaufpreis – der Anteil, den der Verkäufer nach §§ 656a ff. BGB trägt. Unser Satz wird einzeln berechnet und liegt darunter.
Drei Prozent Preisunterschied
18.000
Spanne zwischen einem aus Angebotspreisen abgeleiteten und einem aus Vergleichsabschlüssen ermittelten Preis. Fünf Prozent wären 30.000 €.
Provision, wenn nicht verkauft wird
0
Wertermittlung, Fotos, Exposé, Portalauftritt und Besichtigungen sind abgegolten. Beim Privatverkauf zahlen Sie Energieausweis, Unterlagen und Inserate vorab.

Modellrechnung für einen Kaufpreis von 600.000 € auf Basis des in Berlin ortsüblichen Satzes von 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite – keine Prognose für Ihr Objekt.

Diese Zahlen sind ein Rechenbeispiel, keine Prognose. Seriös lässt sich nicht behaupten, ein Makler erziele grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz mehr – dafür gibt es keine Statistik, die jedes Objekt, jede Lage und jede Marktphase abbildet. Was sich sagen lässt: Beide Posten haben dieselbe Größenordnung. Die Frage lautet deshalb nicht „Provision ja oder nein“, sondern: Wie sicher treffen Sie den Preis – und wie viel Vermarktung braucht Ihre Immobilie, um ihn auch zu erreichen?

So arbeiten wir

Was wir übernehmen – Schritt für Schritt

Falls Sie sich für die Begleitung entscheiden: So läuft ein Verkauf bei uns ab. Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte aus der Praxis und keine Zusage. In Klammern steht jeweils, was beim Privatverkauf an dieser Stelle an Ihnen hängen bliebe.

  1. Erstgespräch

    Wir sehen uns die Immobilie an, hören zu, was Ihnen wichtig ist, und sagen offen, was am Markt möglich ist – auch dann, wenn die Antwort lautet, dass Sie das gut allein hinbekommen. (Privatverkauf: Sie bilden sich diese Einschätzung selbst.)

    unverbindlich
  2. Wertermittlung

    Lage, Zustand, Ausstattung und tatsächlich erzielte Vergleichspreise ergeben einen belastbaren Preiskorridor – keine Zwanzig-Prozent-Spanne, mit der niemand arbeiten kann. (Privatverkauf: Sie leiten den Preis aus Angebotspreisen ab oder beauftragen ein Gutachten.)

    3–5 Werktage
  3. Unterlagen und Strategie

    Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Energieausweis, Mietverträge, Wohnflächenberechnung. Parallel legen wir fest, ob offen oder diskret vermarktet wird und welche Käufergruppe wir ansprechen. (Privatverkauf: Behördengänge, Hausverwaltung, Fristen – alles selbst.)

    2–3 Wochen
  4. Aufbereitung

    Professionelle Fotos, maßstabsgerechte Grundrisse, Exposé mit allen Pflichtangaben. Wir sagen auch, welche Kleinigkeit sich vor dem Fototermin noch lohnt und welche Investition Sie sich sparen können. (Privatverkauf: Fotograf beauftragen oder selbst fotografieren, Pflichtangaben eigenverantwortlich prüfen.)

    1–2 Wochen
  5. Vermarktung

    Portale und internationale Reichweite – oder ausschließlich die gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten. Sie bekommen regelmäßig Rückmeldung, wie der Markt auf Ihr Objekt reagiert. (Privatverkauf: Inserate selbst schalten und laufend anpassen.)

    je nach Objekt
  6. Besichtigungen und Verhandlung

    Wir führen die Termine, prüfen Ernsthaftigkeit und Finanzierung der Interessenten und verhandeln für Sie. Über Geld müssen Sie mit dem künftigen Käufer nicht selbst sprechen. (Privatverkauf: Terminkoordination, Vorauswahl und Preisgespräche in Eigenregie.)

    laufend
  7. Notartermin und Übergabe

    Kaufvertragsentwurf abstimmen, Beurkundung begleiten, Kaufpreiszahlung abwarten, Zählerstände aufnehmen, Schlüssel übergeben. Erst danach ist der Auftrag für uns beendet. (Privatverkauf: Entwurf selbst prüfen, Fristen und Übergabe selbst im Blick behalten.)

    4–8 Wochen

Kostenfrei und unverbindlich

Bevor Sie entscheiden: wissen, worüber Sie entscheiden

Die Entscheidung über den Verkaufsweg lässt sich erst treffen, wenn der Preiskorridor bekannt ist. Über das Formular erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste Einschätzung. Sie ist ein Ausgangspunkt, noch keine Bewertung: Zustand, Grundriss, Ausstattung, die Lage im Kiez und eine bestehende Vermietung können den Wert deutlich verschieben. Den belastbaren Preis ermitteln wir vor Ort – kostenfrei, unverbindlich und unabhängig davon, für welchen Weg Sie sich anschließend entscheiden.

Häufige Fragen

Mit oder ohne Makler verkaufen – kurz beantwortet

Ortsüblich sind in Berlin meist 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer je Seite. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020 die gesetzliche Teilung der Maklerprovision (§§ 656a ff. BGB): Wird der Makler für beide Seiten tätig, tragen Käufer und Verkäufer je die Hälfte. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien gilt diese Regel nicht – dort wird die Provision frei vereinbart. Unser eigener Satz wird für jedes Objekt einzeln berechnet, liegt immer unter dem ortsüblichen Satz und wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig.

Erlaubt ist er in jedem Fall. Sicher ist er, solange Sie die Pflichten kennen, die den Verkäufer unabhängig vom Makler treffen: gültiger Energieausweis und die Pflichtangaben in der Anzeige nach §§ 80 und 87 GEG, die Aufklärung über bekannte Mängel nach § 444 BGB, bei erstmals umgewandelten Mietwohnungen das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 BGB und die zehnjährige Kündigungssperrfrist in Berlin nach § 577a BGB. Der Notar beurkundet den Vertrag, prüft aber nicht, ob Sie einen Mangel verschwiegen haben. Genau daraus entstehen die meisten Streitfälle – oft Jahre nach der Übergabe.

Eine allgemeingültige Zahl dazu gibt es nicht, und wer eine nennt, sollte gefragt werden, woher sie stammt. Belegbar ist etwas anderes: Der erzielte Preis hängt davon ab, wie viele ernsthafte Interessenten das Objekt gesehen haben, wie der Startpreis angesetzt war und wie verhandelt wurde. Reichweite, Vorauswahl und Verhandlungsführung sind genau die drei Punkte, die ein Privatverkäufer selbst aufbauen müsste. Ob sich der Unterschied in Ihrem Fall rechnet, lässt sich erst sagen, wenn der Preiskorridor bekannt ist.

Ja, das ist möglich und kommt häufig vor. Es hat allerdings einen Preis: Ein Objekt, das monatelang online stand, gilt am Markt schnell als schwer verkäuflich, und Interessenten sehen an vielen Portalen, wie lange ein Inserat schon läuft. Ein Neustart braucht dann Abstand, neue Fotos und meist eine andere Preisstrategie. Klären Sie außerdem vorher schriftlich, wie mit Interessenten umgegangen wird, die sich bereits auf Ihr privates Inserat gemeldet haben – sonst entsteht Streit über den Provisionsanspruch.

An nachvollziehbaren Zahlen statt an einer hohen Wunschsumme im Erstgespräch: Ein Preisvorschlag sollte mit Vergleichsfällen begründet werden. Weitere Anhaltspunkte sind ein schriftlicher Maklervertrag mit klarem Leistungsumfang und klarer Laufzeit, ein Provisionssatz, der vor Vermarktungsbeginn feststeht, echte Ortskenntnis und Bewertungen, die sich prüfen lassen. Wichtig zu wissen: Wird der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume oder per Telefon, E-Mail oder Web-Formular geschlossen, können Sie ihn als Verbraucher innerhalb von 14 Tagen widerrufen – über dieses Recht muss der Makler Sie belehren.

Bei uns nichts. Wertermittlung, Fotos, Grundrisse, Exposé, Portalauftritt, Besichtigungen und die Vorbereitung des Notartermins sind mit der Provision abgegolten, und die entsteht erst mit der Beurkundung. Wir stellen weder eine Vorabpauschale noch eine Aufwandsentschädigung in Rechnung. Beim Privatverkauf verhält es sich umgekehrt: Energieausweis, Unterlagen, Fotos und Inserate zahlen Sie, bevor feststeht, ob überhaupt verkauft wird.

Als erster Anhaltspunkt ja, als Grundlage für einen Verkaufspreis nein. Online-Rechner arbeiten mit Durchschnittswerten für eine Adresse oder einen Straßenzug; sie kennen weder den Zustand der Fenster noch den Grundriss, die Ausrichtung, den Lärmpegel im Hinterhof, eine laufende Vermietung oder eine anstehende Sonderumlage. Für den Verkauf brauchen Sie eine Einschätzung vor Ort. Und für Gericht, Finanzamt oder Erbauseinandersetzung reicht auch die nicht – dort ist ein Verkehrswertgutachten eines vereidigten Sachverständigen gefragt.

Fazit

Es gibt keine allgemein richtige Antwort – aber eine für Ihr Objekt

Wer Zeit, Marktkenntnis und Organisationstalent mitbringt und ein unkompliziertes Objekt in gefragter Lage verkauft, kann den Privatverkauf ernsthaft prüfen – dieser Weg funktioniert, und wir sagen Ihnen das auch, wenn er in Ihrem Fall der richtige ist. Sobald die Immobilie erklärungsbedürftig ist, mehrere Eigentümer beteiligt sind, Diskretion nötig ist oder der Preis ausgereizt werden soll, kippt die Rechnung in die andere Richtung.

Unsere Empfehlung ist in beiden Fällen dieselbe: Lassen Sie die Immobilie zuerst unverbindlich einschätzen. Danach entscheiden Sie auf einer belastbaren Grundlage – und nicht auf Basis einer Prozentzahl, die für Ihr Objekt vielleicht gar nicht gilt.

Ihre Anfrage

Beschreiben Sie kurz, um welche Immobilie es geht und was Sie vorhaben – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns telefonisch unter 030 23 62 87 25.

    Unsicher, welcher Weg zu Ihrer Immobilie passt?

    Eine halbe Stunde Gespräch bringt meist mehr Klarheit als jeder Vergleich im Internet. Danach wissen Sie, in welchem Preiskorridor Sie sich bewegen und welcher Aufwand realistisch dahintersteckt – und entscheiden in Ruhe.

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