Maklerprovision in Berlin:
Höhe, Aufteilung und Sparpotenzial 3,57 % ist Marktbrauch – kein Gesetz.
Die Maklerprovision ist einer der am häufigsten missverstandenen Kostenpunkte beim Immobilienverkauf. Dieser Ratgeber erklärt die übliche Höhe in Berlin, die gesetzliche Aufteilung und wie Sie mit dem Provisionsrechner Ihr eigenes Sparpotenzial ermitteln.
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Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Die Rechenergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen. Ihr persönliches Provisionsmodell vereinbaren wir schriftlich, bevor die Vermarktung beginnt.
Übliche Höhe
Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?
In Berlin haben sich 3,57 % des Kaufpreises inklusive 19 % Umsatzsteuer je Seite als üblicher Satz eingebürgert, zusammen also 7,14 %. Das ist Marktbrauch, keine gesetzliche Vorgabe – eine bundesweit einheitliche Provisionshöhe gibt es in Deutschland nicht, die Höhe ist grundsätzlich frei verhandelbar.
Wie die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird
Seit dem 23. Dezember 2020 regeln die §§ 656a bis 656d BGB die Provision beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher.
- Hälftige Teilung (§ 656c BGB) Wird der Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision zu gleichen Teilen getragen werden.
- Höchstens die Hälfte (§ 656d BGB) Beauftragt nur eine Seite den Makler, darf höchstens die Hälfte auf die andere Seite übergewälzt werden.
- Andere Objektarten Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien gilt das Teilungsgebot nicht – hier ist die Provision frei verhandelbar.
Ausführlich erklärt im Ratgeber „Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf?“.
Mein Provisionsmodell besprechenSparpotenzial
Provision sparen, ohne bei der Leistung zu sparen
Ein niedrigerer Provisionssatz lohnt sich nur, wenn die Leistung dahinter stimmt: professionelle Bewertung, hochwertige Aufbereitung, echte Reichweite und eine Verhandlungsführung, die den Preis verteidigt. BERLIVING vereinbart deshalb ein individuelles, variables Provisionsmodell – abhängig von Lage, Zustand und Vermarktungsaufwand Ihrer Immobilie, festgelegt vor Vermarktungsbeginn.
Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien vermarkten wir in der Regel sogar vollständig provisionsfrei für den Verkäufer. Mehr dazu unter Variable Provision bei BERLIVING.
Ein halber Prozentpunkt weniger Provision kann bei einem Berliner Durchschnittsobjekt mehrere tausend Euro mehr Nettoerlös bedeuten.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Maklerprovision in Berlin
Ist die Maklerprovision in Berlin gesetzlich festgelegt?
Nein. 3,57 % je Seite inklusive Umsatzsteuer sind Marktbrauch, keine gesetzliche Vorgabe. Die Höhe ist grundsätzlich frei verhandelbar.
Muss ich als Verkäufer immer die Hälfte der Provision zahlen?
Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern mit Verbraucherkäufer gilt die hälftige Teilung nach § 656c BGB, wenn der Makler für beide Seiten tätig ist. Bei anderen Objektarten ist die Aufteilung frei verhandelbar.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Kommt kein Verkauf zustande, entsteht grundsätzlich kein Provisionsanspruch.
Wie funktioniert der Provisionsrechner auf dieser Seite?
Sie geben den erwarteten Kaufpreis ein und vergleichen den marktüblichen Satz mit einem individuell vereinbarten, niedrigeren Satz – der Rechner zeigt sofort die Ersparnis in Euro.
Welches Provisionsmodell passt zu Ihrer Immobilie?
Wir nennen Ihnen im Erstgespräch ein konkretes, individuelles Provisionsmodell – kostenfrei und unverbindlich.
Rund um Maklerprovision
Für Verkäufer, Käufer und Vermieter jeweils die passende Regel.
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Die nächsten Schritte für Ihre Immobilie.

