Wer zahlt die Maklerprovision
beim Immobilienverkauf? Seit Dezember 2020: hälftige Teilung bei Wohnimmobilien.
Seit dem 23. Dezember 2020 regeln die §§ 656a bis 656d BGB, wie die Maklerprovision beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher aufgeteilt wird. Dieser Ratgeber erklärt die Regel, ihre Grenzen und wann provisionsfreier Verkauf möglich ist.
Für wen die hälftige Teilung gilt – und für wen nicht
Die Regel der §§ 656a bis 656d BGB gilt ausschließlich für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher. Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke, Gewerbeimmobilien und Verkäufe an gewerbliche Käufer ist die Provision frei verhandelbar.
- Textform (§ 656a BGB) Der Maklervertrag muss schriftlich oder in Textform geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen zur Provisionshöhe sind unwirksam.
- Hälftige Teilung (§ 656c BGB) Wird der Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen werden.
- Höchstens die Hälfte (§ 656d BGB) Beauftragt nur eine Partei den Makler, darf höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Seite übergewälzt werden – und erst, wenn die eigene Zahlung nachgewiesen ist.
- Nicht zu verwechseln: das Bestellerprinzip Das Bestellerprinzip regelt Maklerkosten bei der Vermietung von Wohnraum, nicht beim Verkauf. Details dazu im Ratgeber: Was ist das Bestellerprinzip?
Diese Übersicht ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Mein Provisionsmodell besprechenProvisionsfrei verkaufen
Bei welchen Objekten ist das möglich?
Mehrfamilienhäuser
Kein Teilungsgebot, professioneller Käuferkreis: BERLIVING vermarktet Mehrfamilienhäuser für Verkäufer in der Regel vollständig provisionsfrei.
Unbebaute Grundstücke
Ebenfalls außerhalb des Teilungsgebots – die Vergütung trägt typischerweise die Käuferseite.
Gewerbeimmobilien
Frei verhandelbare Provision, ebenfalls in der Regel ohne Innenprovision für den Verkäufer vermarktet.
So funktioniert die Aufteilung in der Praxis
Ein Rechenbeispiel
In Berlin haben sich 3,57 % des Kaufpreises inklusive 19 % Umsatzsteuer je Seite als üblicher Satz eingebürgert, zusammen also 7,14 % – das ist Marktbrauch, keine gesetzliche Vorgabe. Bei einer Eigentumswohnung für 400.000 € entspricht das rund 14.280 € Gesamtprovision, hälftig geteilt also je 7.140 € für Käufer und Verkäufer.
Wichtig für Verkäufer: Eine niedrigere vereinbarte Provision entlastet wegen der hälftigen Teilung automatisch auch die Käuferseite – das kann die eigene Verhandlungsposition verbessern. Mehr dazu im Ratgeber Maklerprovision in Berlin und unter Variable Provision bei BERLIVING.
Wer für seine Immobilie eine niedrigere Provision aushandelt, entlastet damit automatisch auch die Käuferseite.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Verkauf
Muss die Maklerprovision beim Verkauf immer geteilt werden?
Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, die an Verbraucher verkauft werden, ja – wenn der Makler für beide Seiten tätig wird, gilt die hälftige Teilung nach § 656c BGB.
Kann der Verkäufer die gesamte Provision auf den Käufer abwälzen?
Nein. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf nach § 656d BGB höchstens die Hälfte der Provision auf den Käufer übergewälzt werden, und erst nach Nachweis der eigenen Zahlung.
Gilt die hälftige Teilung auch beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?
Nein, das Teilungsgebot der §§ 656a bis 656d BGB gilt nur für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser bei Verkauf an Verbraucher. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Provision frei verhandelbar.
Was ist der Unterschied zum Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip betrifft die Vermietung von Wohnraum, nicht den Verkauf. Dort zahlt grundsätzlich, wer den Makler beauftragt. Details im Ratgeber Was ist das Bestellerprinzip?
Wann wird die Maklerprovision beim Verkauf fällig?
Erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Kommt kein Verkauf zustande, entsteht grundsätzlich kein Provisionsanspruch.
Welches Provisionsmodell passt zu Ihrer Immobilie?
Ob Eigentumswohnung, Haus oder provisionsfreier Verkauf eines Mehrfamilienhauses – wir nennen Ihnen im Erstgespräch ein konkretes Modell, kostenfrei und unverbindlich.
Rund um Maklerprovision
Für Verkäufer, Käufer und Vermieter jeweils die passende Regel.
Rund um Verkauf und Bewertung
Die nächsten Schritte für Ihre Immobilie.

