Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf? Ihre Vorteile auf einen Blick

Beim Immobilienverkauf stellt sich für viele Eigentümer und Kaufinteressenten die Frage: Wer zahlt eigentlich die Maklerprovision? Die Regelungen rund um die Maklercourtage haben sich in den letzten Jahren verändert und sorgen oft für Unsicherheit. Wir erklären Ihnen transparent, wie die Provisionszahlung funktioniert, welche aktuellen gesetzlichen Bestimmungen gelten und wie Sie bei uns als Verkäufer oder Käufer von attraktiven Vorteilen profitieren.

Maklerprovision beim Verkauf: So ist die Rechtslage

Die Maklerprovision (auch Maklercourtage genannt) ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip für Wohnimmobilien. Das bedeutet, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel teilen müssen. Die genaue Aufteilung und Höhe kann jedoch regional variieren.

Gesetzliche Grundlage – das neue Provisionsgesetz

Das neue Gesetz regelt die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Demnach gilt:

  • Beide Parteien (Käufer und Verkäufer) zahlen jeweils maximal 50 % der vereinbarten Provision.
  • Der Verkäufer darf die Provision nur dann vollständig auf den Käufer abwälzen, wenn dieser den Makler ausschließlich beauftragt hat – was in der Praxis selten vorkommt.
  • Für Grundstücke und Mehrfamilienhäuser gilt diese Regelung nicht; hier kann die Provision individuell vereinbart werden.

Unsere Provisionsmodelle: Fair und transparent

Wir setzen auf faire Provisionen und möchten sowohl Verkäufer als auch Käufer entlasten. Bei uns profitieren Sie von attraktiven Konditionen, die oft deutlich unter der marktüblichen Maklercourtage (in der Regel 3,57 % inkl. MwSt. pro Partei) liegen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Reduzierte Provision: Käufer und Verkäufer zahlen bei uns meist weniger als die marktübliche Provision.
  • Provisionsfrei für Verkäufer: Beim Verkauf von Grundstücken und Mehrfamilienhäusern zahlen Verkäufer keine Provision!
  • Transparente Kostenstruktur: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
  • Individuelle Beratung: Wir finden gemeinsam das passende Provisionsmodell für Ihre Immobilie.

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Wie funktioniert die Provisionsaufteilung in der Praxis?

Die Aufteilung der Maklerprovision erfolgt meist nach folgendem Schema:

  • Beide Parteien unterschreiben einen Maklervertrag und verpflichten sich zur Zahlung eines Anteils der Provision.
  • Die Zahlung der Provision ist erst nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.
  • Die genaue Höhe und der Anteil werden individuell im Maklervertrag festgelegt.

Dank unserer flexiblen Modelle können wir gezielt auf Ihre Wünsche und die Besonderheiten Ihrer Immobilie eingehen.

Provisionsfrei verkaufen: Wann ist das möglich?

Für bestimmte Immobilienarten bieten wir einen provisionsfreien Verkauf für Verkäufer an:

  • Grundstücke – Verkäufer zahlen keine Provision.
  • Mehrfamilienhäuser – auch hier ist der Verkauf für den Eigentümer provisionsfrei.

Damit sparen Sie als Verkäufer bares Geld und profitieren trotzdem von unserem umfassenden Service und unserer Marktexpertise.

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Ihre Vorteile bei uns im Überblick

  • Reduzierte oder sogar provisionsfreie Modelle für Verkäufer
  • Transparente Kosten, keine versteckten Gebühren
  • Persönliche Betreuung durch erfahrene Immobilienexperten
  • Vermarktung auf allen relevanten Kanälen
  • Schnelle und rechtssichere Abwicklung

TOP 10 Fragen & Antworten zur Maklerprovision

In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision jeweils zur Hälfte. Bei Grundstücken und Mehrfamilienhäusern kann die Verteilung individuell vereinbart werden.

Die marktübliche Provision liegt meist bei 3,57 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) pro Partei. Bei uns zahlen Sie oft deutlich weniger.

Die Maklerprovision wird erst nach notarieller Beurkundung und Abschluss des Kaufvertrags fällig.

Ja, bei Grundstücken und Mehrfamilienhäusern gilt das neue Gesetz nicht. Hier kann die Provision frei vereinbart werden.

Nein, bei Wohnimmobilien ist das nach dem neuen Gesetz nicht mehr möglich. Beide Parteien zahlen jeweils die Hälfte.

Nur bei erfolgreichem Abschluss (notarieller Kaufvertrag) ist die Provision zu zahlen. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen keine Provisionskosten.

Für Grundstücke und Mehrfamilienhäuser bieten wir einen provisionsfreien Verkauf für Verkäufer an. Sprechen Sie uns an!

In diesem Fall fällt keine Maklerprovision an, da keine Maklerleistung in Anspruch genommen wird.

Sie erhalten nach Vertragsabschluss eine Rechnung vom Makler, die Sie überweisen. Die Zahlung erfolgt unabhängig davon, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Achten Sie auf eine transparente Kostenaufstellung und die individuelle Vereinbarung der Provision. Wir beraten Sie dazu gerne persönlich.

Individuelle Beratung zur Maklerprovision – Jetzt informieren!

Sie möchten wissen, wie Sie beim Immobilienverkauf oder -kauf von unseren attraktiven Provisionsmodellen profitieren können? Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und persönlich beraten!

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