Ratgeber Verkauf · Scheidung

Immobilie verkaufen bei Scheidung:
Fair aufteilen statt streiten Vier Optionen, eine neutrale Bewertung als Ausgangspunkt.

Die gemeinsame Immobilie ist bei einer Scheidung oft der größte Vermögenswert – und der emotionalste. Dieser Ratgeber zeigt die möglichen Wege, die rechtlichen Grundlagen der Aufteilung und wie eine neutrale Bewertung unnötige Konflikte vermeidet.

§ 1363 BGB Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Regelfall
4 mögliche Wege: Verkauf, Übernahme, Vermietung, Teilungsversteigerung
★★★★★ 5,0 bei ProvenExpert · 92 Bewertungen
30 Jahre am Berliner Immobilienmarkt

Ihre Möglichkeiten

Vier Wege für die gemeinsame Immobilie

Gemeinsamer Verkauf

Meist der einfachste und transparenteste Weg: Der Erlös wird nach der vereinbarten oder gesetzlichen Quote aufgeteilt.

Übernahme durch einen Partner

Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus – erfordert in der Regel eine eigenständige Anschlussfinanzierung.

Weitervermietung

Beide bleiben gemeinsam Eigentümer und teilen sich die Mieteinnahmen – erfordert dauerhafte Kooperationsbereitschaft.

Teilungsversteigerung

Der gesetzliche Notweg ohne Einigung – erzielt in der Regel einen niedrigeren Preis als ein geordneter Verkauf.

Rechtliche Grundlage

Wer bekommt wie viel vom Verkaufserlös?

Ohne Ehevertrag leben die meisten Ehepaare in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das bedeutet nicht automatisch hälftiges Miteigentum an der Immobilie – maßgeblich ist zunächst, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der während der Ehe erzielte Zugewinn beider Partner wird erst beim Zugewinnausgleich verrechnet, unabhängig vom Grundbuch. Bei einem Ehevertrag mit Gütertrennung gilt dagegen ausschließlich die im Grundbuch eingetragene Eigentumsquote.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Aufteilung hängt vom Güterstand, dem Grundbucheintrag und individuellen Vereinbarungen ab – wir empfehlen die Rücksprache mit einem Fachanwalt für Familienrecht.

Steuerliche Besonderheit

Wann Spekulationssteuer bei Trennung anfallen kann

Zieht ein Partner nach der Trennung aus, kann das steuerliche Folgen haben: Die Ausnahme von der Spekulationssteuer (§ 23 EStG) für selbstgenutzte Immobilien gilt nur, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren durchgehend selbst bewohnt wurde. Der ausgezogene Partner erfüllt diese Voraussetzung ab dem Auszug nicht mehr – sein Anteil am Veräußerungsgewinn kann steuerpflichtig werden, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf erfolgt.

Für den weiterhin selbst nutzenden Partner bleibt die Ausnahme regelmäßig bestehen. Diese Konstellation lohnt eine frühzeitige steuerliche Beratung, bevor der Verkaufszeitpunkt festgelegt wird.

Wer nach der Trennung auszieht, sollte die Spekulationssteuer-Frage klären, bevor der Verkaufszeitpunkt feststeht – nicht danach.

Praktische Tipps

So bleibt der Verkauf fair

Neutrale Bewertung zuerst

Eine unabhängige Wertermittlung nimmt beiden Seiten die Verhandlungsbasis für Misstrauen.

Alles schriftlich festhalten

Absprachen zu Aufteilung, Zeitpunkt und Zuständigkeiten schriftlich dokumentieren, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Professionelle Vermittlung nutzen

Ein Makler kann als neutrale Instanz zwischen beiden Partnern vermitteln und den Verkaufsprozess versachlichen.

Häufige Fragen

FAQ: Häufige Fragen zum Immobilienverkauf bei Scheidung

Nein, neben dem Verkauf sind auch Übernahme durch einen Partner, gemeinsame Weitervermietung oder – als gesetzlicher Notweg – eine Teilungsversteigerung möglich.

Das hängt vom Güterstand und dem Grundbucheintrag ab. Bei Zugewinngemeinschaft wird der Zugewinn erst beim Zugewinnausgleich verrechnet, unabhängig vom Grundbuch. Details sollte ein Fachanwalt für Familienrecht klären.

Für den ausgezogenen Partner kann das der Fall sein, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf erfolgt und die Selbstnutzung nicht bis zum Verkaufsjahr durchgehend bestand. Für den weiterhin selbst nutzenden Partner bleibt die Steuerbefreiung meist bestehen.

Ohne Einigung kann jeder Miteigentümer eine Teilungsversteigerung beantragen. Diese erzielt meist einen niedrigeren Preis als ein geordneter Verkauf.

Das hängt von Einigungsgeschwindigkeit, Objekt und Markt ab – ein professionell begleiteter Verkauf mit vorheriger neutraler Bewertung ist meist schneller als ein Verkauf ohne klare Preisgrundlage.

Für die güterrechtliche Aufteilung und steuerliche Fragen empfiehlt sich anwaltliche oder steuerliche Beratung. Den eigentlichen Verkaufsprozess begleiten wir als Makler.

Eine neutrale Bewertung als gemeinsame Ausgangsbasis

Wir liefern eine unabhängige Werteinschätzung für Ihre gemeinsame Immobilie – kostenfrei, unverbindlich und als faire Grundlage für beide Seiten.

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