Berlin · Unbebautes Grundstück, Bauland, Abrissobjekt

Grundstück verkaufen
in Berlin Der Bebauungsplan entscheidet, nicht der Bodenrichtwert.

855 unbebaute Grundstücke haben 2025 in Berlin den Eigentümer gewechselt – zu Bodenrichtwerten zwischen 180 und 2.700 € je Quadratmeter, je nach Bezirk, Wohnlage und Bebauungsplan. Zwischen einem Baugrundstück in Treptow-Köpenick und einem in bester Lage von Charlottenburg-Wilmersdorf liegt mehr als der Faktor vierzehn. Wir bewerten Ihr Grundstück nach Bebauungsplan, Erschließungsstatus und Richtwertzone – nicht nach einem pauschalen Quadratmeterpreis.

★★★★★ 5,0 bei ProvenExpert · 91 Bewertungen
30 Jahre am Berliner Markt
855 Grundstücksverkäufe 2025 in Berlin
55 Tage Ø bis zum Kaufvertrag
Bodenrichtwert Bauland
180 – 2.700 €/m² *
Bandbreite aller zwölf Berliner Bezirke, individueller Wohnungsbau (offene Bauweise), Stichtag 01.01.2026 – von Treptow-Köpenick bis zu Spitzenlagen in Charlottenburg-Wilmersdorf
▼ rd. 5 % z. Vj.
Baugrundstücke EFH/ZFH
512 *
Verkäufe für den individuellen Wohnungsbau 2025 – Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser
▼ 1 % z. Vj.
Geldumsatz EFH/ZFH-Bauland
215,0 Mio. € *
Kaufpreissumme aller Baugrundstücksverkäufe für Ein- und Zweifamilienhäuser 2025
▲ 5 % z. Vj.
Unbebaute Grundstücke gesamt
855 *
Alle Kauffälle unbebauter Grundstücke 2025 in Berlin, alle Nutzungsarten zusammen
▲ 9 % z. Vj.
Bauland Geschosswohnungsbau
95 *
Verkäufe von Wohnbauland in geschlossener Bauweise 2025 – das Bauträger-Segment, Geldumsatz 354,9 Mio. €
▲ 3 % z. Vj.
Ø Vermarktungsdauer
55 Tage
von der Beauftragung bis zum unterschriebenen Kaufvertrag – eigene Auswertung, unbebaute Grundstücke in Berlin

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht 2025/2026, Kapitel 5.1 und 6.2.1, Berichtsjahr 2025 und 2026.

Bodenrichtwerte für individuellen Wohnungsbau (offene Bauweise) je Bezirk, Stichtag 01.01.2026; Kauffall- und Umsatzzahlen für das Berichtsjahr 2025. Die Ø Vermarktungsdauer ist eine eigene Auswertung von BERLIVING Real Estate und keine amtliche Zahl.

Markteinschätzung

Was Ihr Grundstück in Berlin heute wert ist

Der Berliner Grundstücksmarkt ist 2025 kräftig gewachsen. 855 unbebaute Grundstücke haben den Eigentümer gewechselt, neun Prozent mehr als im Vorjahr, bei einem Geldumsatz von 1,50 Mrd. € – ein Plus von 62 Prozent, das auch auf einen einzelnen großflächigen Verkauf im Bereich Misch- und Kerngebietsflächen zurückgeht. Für Eigentümer eines typischen Baugrundstücks ist die aussagekräftigere Zahl eine andere: 512 Verkäufe entfielen auf Flächen für den individuellen Wohnungsbau, also auf Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser – nach Stückzahl mit Abstand der größte Teilmarkt, gefolgt vom Geschosswohnungsbau mit 95 Verkäufen für Bauträgerprojekte.

Anders als beim Haus- oder Wohnungsverkauf ist beim unbebauten Grundstück der Bodenrichtwert nicht nur eine Orientierungsgröße, sondern die zentrale Kennzahl selbst – es gibt schließlich kein Gebäude, das den Preis mitbestimmt. Zum Stichtag 01.01.2026 hat der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte für individuellen Wohnungsbau berlinweit um rund 5 % gesenkt, ausgehend von einem ohnehin sehr heterogenen Niveau: Die Spanne reicht von 180 €/m² in einfachen Lagen von Treptow-Köpenick bis zu 2.700 €/m² in den besten Wohnlagen von Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf – Faktor fünfzehn innerhalb derselben Stadt. Wer sein Grundstück am Berliner Mittelwert misst, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit die falsche Zone erwischt.

„Zwei Grundstücke mit demselben Bodenrichtwert können unterschiedlich viel wert sein – wenn eines im B-Plan-Gebiet mit hoher Geschossflächenzahl liegt und das andere im unbeplanten Außenbereich, wo kaum etwas gebaut werden darf.“

Wo die Grundstücke tatsächlich verkauft wurden, zeigt ein klares Stadtrand-Muster: Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick kamen 2025 auf jeweils rund ein Fünftel aller Kauffälle unbebauter Grundstücke in Berlin, gefolgt von Pankow mit etwa 18 %. Grund ist der dort noch vorhandene Bestand an Baugrundstücken für den individuellen Wohnungsbau. Am unteren Ende liegen Mitte mit rund einem Prozent und Friedrichshain-Kreuzberg mit rund zwei Prozent – dort ist die Stadt im Innenbereich schlicht bebaut, unbebaute Flächen sind die Ausnahme.

Der Bodenrichtwert allein sagt aber noch nichts darüber, was auf einem Grundstück gebaut werden darf – und genau das entscheidet über den erzielbaren Preis. Maßgeblich ist die Nutzungsklasse: Bauerwartungsland, baureifes Land im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB, Flächen im Außenbereich nach § 35 BauGB oder ein Grundstück mit rechtsverbindlich festgesetzter Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan-Gebiet. Wie stark sich das auf den Wert auswirkt, haben wir in einem eigenen Beitrag zu Bodenrichtwerten bei Baugrundstücken zusammengefasst. Die vier Nutzungsklassen im Detail folgen im nächsten Abschnitt.

Deshalb beginnt jede Grundstücksbewertung bei uns mit vier Größen statt mit einem Quadratmeterpreis: der Nutzungsklasse und dem konkreten Baurecht nach dem Bebauungsplan-Auszug, der zulässigen GFZ und GRZ, dem Erschließungsstatus – also ob Straße, Kanal und Leitungen bereits liegen oder ein Erschließungsbeitrag aussteht – und dem Bodenrichtwert der exakten Zone statt eines Bezirksmittels. Erst danach steht ein realistischer Preis.

Baurecht statt Baujahr

Vier Nutzungsklassen, vier Preisebenen

Bei einem Haus sortiert das Baujahr den Markt, bei einem unbebauten Grundstück ist es das Baurecht. Vier Nutzungsklassen bestimmen 2025 in Berlin, was ein Grundstück tatsächlich wert ist – unabhängig vom Bodenrichtwert der Zone, in der es liegt. Die folgenden Definitionen stammen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses und sind bewusst laienverständlich gehalten.

01

Bauerwartungsland

Flächen, die in absehbarer Zeit eine Bebauung erwarten lassen, für die aber weder die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen noch die Erschließung – also Straße, Kanal und Leitungen – gesichert ist. Der Gutachterausschuss setzt den Wert bei geringer Bauerwartung auf 10 bis 30 % des baureifen Landes an, bei hoher Bauerwartung auf bis zu 60 %. Wegen der sehr unterschiedlichen Einzelfälle bildet der Ausschuss dafür keine eigenen Bodenrichtwertzonen.

keine gesicherte Erschließung größtes Wertsteigerungspotenzial Einzelfallbewertung
02

Baureifes Land nach § 34 BauGB

Der unbeplante Innenbereich: ein Grundstück "im Zusammenhang bebauter Ortsteile", für das kein Bebauungsplan existiert. Zulässig ist ein Vorhaben, wenn es sich nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das ist die häufigste Nutzungsklasse bei Baulücken und Abrissgrundstücken in gewachsenen Berliner Wohnstraßen – eine Baugenehmigung braucht es trotzdem.

unbeplanter Innenbereich häufigste Klasse bei Baulücken Einfügungsgebot
03

§ 35 BauGB – Außenbereich

Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb eines Bebauungsplans. Bauen ist hier grundsätzlich unzulässig und nur für eng definierte "privilegierte" Vorhaben erlaubt, etwa land- oder forstwirtschaftliche Betriebe oder der öffentlichen Versorgung dienende Anlagen. Für private Bauherren ist der Außenbereich damit die am stärksten eingeschränkte Klasse – kommt am Berliner Stadtrand aber durchaus vor, etwa an Gebietsgrenzen zu Brandenburg.

grundsätzliches Bauverbot nur privilegierte Vorhaben stark eingeschränkt
04

B-Plan-Gebiet mit festgesetzter GFZ/GRZ

Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan legt Art und Maß der zulässigen Nutzung fest – insbesondere die Grundflächenzahl (GRZ, der bebaubare Flächenanteil des Grundstücks) und die Geschossflächenzahl (GFZ, das Verhältnis von Geschossfläche zu Grundstücksfläche). Diese Klasse bietet die höchste Rechtssicherheit für Käufer und erzielt bei gleichem Bodenrichtwert regelmäßig den höchsten Preis, weil das Bauvolumen von Anfang an feststeht statt verhandelt werden zu müssen.

höchste Rechtssicherheit GFZ/GRZ verbindlich meist höchster Preis je Zone

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht 2025/2026, Kapitel 5.2.1 (Bauerwartungsland/Rohbauland). Rechtsgrundlagen: §§ 30, 34, 35 BauGB. Diese Übersicht ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine baurechtliche Einzelfallprüfung.

Bodenrichtwert-Spanne je Bezirk

Sechs Baulandmärkte – vom Berliner Stadtrand bis ins Brandenburger Umland

Der Gutachterausschuss weist die Bodenrichtwerte für individuellen Wohnungsbau nicht als einen Berliner Durchschnitt aus, sondern je Bezirk und Wohnlage – und innerhalb jedes Bezirks noch einmal nach einzelnen Zonen. Für Eigentümer eines Baugrundstücks am Stadtrand sind vor allem die Bezirke mit nennenswertem Bauland-Angebot relevant: Dort liegen die Werte deutlich unter den Villenlagen im Berliner Südwesten, dafür ist die Auswahl an Grundstücken größer. Die folgende Übersicht zeigt vier Berliner Stadtrand-Bezirke sowie zwei Vergleichsorte im Brandenburger Umland, sortiert nach der oberen Spannengrenze.

01

Spandau

270 bis 800 €/m² zum Stichtag 01.01.2026, je nach Wohnlage. Die Spitzenwerte erzielen die Havelufer-Ortsteile Kladow und Gatow, die einfacheren Lagen liegen in Falkenhagener Feld und Staaken. Ein Bezirk mit sehr unterschiedlichen Teilmärkten innerhalb enger geografischer Grenzen.

270–800 €/m² Havelufer als Spitzenlage 12 Bodenrichtwertzonen
02

Reinickendorf

270 bis 710 €/m² zum Stichtag 01.01.2026. Die Gartenstadt-Ortsteile Frohnau und Hermsdorf im Norden tragen die höchsten Werte des Bezirks, einfache Lagen in Wittenau und dem Märkischen Viertel die niedrigsten. Reinickendorf hat 2025 nach Kauffällen einen der größten Hausmärkte Berlins – entsprechend aktiv ist auch der Baulandmarkt.

270–710 €/m² Frohnau/Hermsdorf an der Spitze aktiver Baulandmarkt
03

Treptow-Köpenick

180 bis 710 €/m² zum Stichtag 01.01.2026 – die weiteste Spanne der vier Bezirke. Wasserlagen an Dahme und Müggelsee heben einzelne Zonen deutlich über den Bezirksdurchschnitt, während einfache Lagen im Bezirk das niedrigste Niveau Berlins markieren. 2025 zusammen mit Marzahn-Hellersdorf der aktivste Baulandmarkt der Stadt.

180–710 €/m² Wasserlagen an der Spitze größte Spanne
04

Marzahn-Hellersdorf

290 bis 530 €/m² zum Stichtag 01.01.2026 – die schmalste Spanne der vier Bezirke und das insgesamt niedrigste Preisniveau. Zusammen mit Marzahn der Berliner Bezirk mit dem größten verbliebenen Bestand an Einfamilienhaus-Baugrundstücken und 2025 einer der beiden Spitzenreiter nach Kauffällen.

290–530 €/m² größtes Flächenangebot günstigster Einstieg in Berlin
05

Hoppegarten (Brandenburg)

210 bis 450 €/m² zum Stichtag 01.01.2026, verteilt auf 15 Zonen über drei Ortsteile im Landkreis Märkisch-Oderland – von Münchehofe bis Hönow-Süd. Wer außerhalb der Stadtgrenze sucht, findet im östlichen Brandenburger Umland teils niedrigere Bodenrichtwerte, muss dafür aber Erschließungsstand und Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde separat prüfen – zuständig ist dort ein eigener Gutachterausschuss.

210–450 €/m² Landkreis Märkisch-Oderland eigener Gutachterausschuss
06

Fredersdorf-Vogelsdorf (Brandenburg)

140 bis 360 €/m² zum Stichtag 01.01.2026, verteilt auf neun Zonen – die weiteste Spanne unter den Gemeinden dieser östlichen Achse und zugleich der günstigste Einstieg im gesamten Vergleich. Auch hier gilt: Der Bodenrichtwert des Landkreises Märkisch-Oderland ist nicht mit dem Berliner Wert vergleichbar, sondern eigenständig ermittelt.

140–360 €/m² günstigster Vergleichswert eigenständige Ermittlung

Diese sechs Werte ordnen ein, sie ersetzen keine Einzelbewertung. Innerhalb jedes Bezirks liegen mehrere bis über hundert Bodenrichtwertzonen, und selbst innerhalb einer Zone kann die Nutzungsklasse aus Abschnitt vier den erzielbaren Preis noch einmal deutlich verschieben. Wenn Sie ein Grundstück in einer der Innenstadtlagen mit deutlich höherem Niveau besitzen – etwa in Grunewald oder Zehlendorf – gilt dieselbe Systematik, nur auf höherem Preisniveau; wir bewerten beides mit derselben Methode.

Fünf Punkte, die beim Grundstücksverkauf in Berlin über den Preis entscheiden

Bei kaum einem Objekttyp hängt der erzielbare Preis so stark von rechtlichen und planungsrechtlichen Fragen ab wie bei einem unbebauten Grundstück – und in kaum einem ist der Beratungsbedarf höher. Die folgenden fünf Punkte sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder baurechtliche Beratung im Einzelfall. Klären Sie vor jedem Verkauf die konkrete Situation Ihres Grundstücks mit dem zuständigen Bezirksamt, einem Notar und – bei Erhaltungsgebieten oder Altlastenverdacht – zusätzlich mit einem Fachanwalt oder Gutachter.

  • Bebaubarkeit: §§ 34 und 35 BauGB entscheiden, nicht der Bodenrichtwert Ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf, regeln die §§ 30, 34 und 35 BauGB – nicht der Bodenrichtwert, der nur ein Preisniveau abbildet. Liegt kein Bebauungsplan vor, kommt es auf die Einfügung in die nähere Umgebung an (§ 34, Innenbereich) oder auf eine der eng gefassten Ausnahmen für den Außenbereich (§ 35). Vor dem Verkauf empfiehlt sich eine Bauvoranfrage oder zumindest ein aktueller Bebauungsplan-Auszug beim Stadtplanungsamt – ohne diesen Nachweis verhandeln Käufer grundsätzlich vorsichtiger und niedriger.
  • Erschließungsbeitrag: eine Pflicht, die auf dem Grundstück lasten kann Nach §§ 127 ff. BauGB können Gemeinden die Kosten für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen – Straßen, Wege, Kanalisation – ganz oder teilweise auf die angrenzenden Grundstückseigentümer umlegen. Ob ein Grundstück bereits erschließungsbeitragsfrei ist oder ein Bescheid noch aussteht, sollte vor der Preisfindung geklärt sein: Die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Land gelten grundsätzlich für erschließungsbeitragsfreie Grundstücke – ein offener Beitrag mindert den Wert entsprechend.
  • Altlasten- und Bodenschutzprüfung vor dem Verkauf Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) haftet, wer eine Altlast verursacht oder das Grundstück in Kenntnis einer Belastung erworben hat, grundsätzlich für die Sanierung. Vor allem bei ehemaligen Gewerbe-, Bahn- oder Kleingartenflächen lohnt sich vorab ein Blick in das Bodenbelastungskataster des zuständigen Bezirksamts. Ein bekannter Altlastenverdacht gehört – wie ein Sachmangel beim Hausverkauf – offengelegt; verschwiegen kann er den Kaufvertrag Jahre später gefährden.
  • Teilungsgenehmigung: vor dem Verkauf einer Teilfläche klären Wer nur einen Teil eines Grundstücks verkaufen möchte, braucht dafür eine amtliche Teilungsvermessung im Liegenschaftskataster. Ob zusätzlich eine Genehmigung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa vom Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder davon, ob das Grundstück in einem sozialen Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB liegt, wo auch bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig sein können. Diese Prüfung gehört unbedingt vor die Vermarktung, nicht erst zum Notartermin.
  • Vorkaufsrecht des Bezirks in sozialen Erhaltungsgebieten Liegt ein Grundstück in einem der 82 sozialen Erhaltungsgebiete Berlins, kann der Bezirk nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht besitzen – unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist oder neu bebaut werden soll. Seit dem BVerwG-Urteil vom 09.11.2021 (Az. 4 C 1.20) darf der Bezirk davon nur noch Gebrauch machen, wenn die zu erwartende Nutzung den Erhaltungszielen widerspricht – der Regelfall ist inzwischen die Abwendungsvereinbarung nach § 27 BauGB, mit der sich Verkäufer zur Einhaltung der Erhaltungsziele verpflichten und der Bezirk im Gegenzug auf sein Vorkaufsrecht verzichtet.

Welche dieser fünf Punkte für Ihr Grundstück konkret greifen, klären wir vor der ersten Preisindikation – zusammen mit der Frage, welche Unterlagen Sie beschaffen müssen und welche wir für Sie besorgen.

Baurecht und Pflichten vorab klären

Ablauf

So läuft Ihr Grundstücksverkauf – in sieben Schritten

Vom ersten Termin bis zum unterschriebenen Kaufvertrag liegen bei uns im Schnitt 55 Tage – etwas länger als beim Hausverkauf, weil die Klärung von Baurecht und Erschließungsstatus vor der Vermarktung steht, nicht danach. Genau das verhindert spätere Preisabschläge in der Verhandlung.

  1. Bebaubarkeitsprüfung & Wertermittlung

    Abgleich mit Bebauungsplan bzw. § 34/§ 35 BauGB, Einordnung der Nutzungsklasse, Prüfung von GFZ und GRZ, Abgleich mit der Bodenrichtwertzone Ihrer Adresse und mit vergleichbaren Grundstücksverkäufen im Umkreis.

    ca. 3–5 Werktage
  2. Unterlagen & Strategie

    Grundbuchauszug, Flurkarte, Bebauungsplan-Auszug bzw. Auskunft zum Innen-/Außenbereich, Auskunft zum Erschließungsstand, Bodenbelastungskataster-Abfrage bei Altlastenverdacht. Parallel legen wir Preiskorridor und Zielgruppe fest.

    ca. 1–2 Wochen
  3. Aufbereitung

    Exposé mit Lageplan, Vermessungsurkunde, Nutzungsklasse, GFZ/GRZ und Erschließungsstatus – bei unbebauten Grundstücken tritt diese planungsrechtliche Klarheit an die Stelle von Innenraumfotos.

    ca. 1 Woche
  4. Vermarktung – öffentlich oder diskret

    Zielgruppengenaue Ansprache: private Bauherren bei Grundstücken für den individuellen Wohnungsbau, Bauträger und Projektentwickler bei Flächen für Geschosswohnungsbau. Auf Wunsch ausschließlich über unseren vorgemerkten Interessentenkreis – etwa bei Erbengrundstücken, die diskret verkauft werden sollen.

    laufend
  5. Besichtigungen vor Ort

    Begehung mit Vermessungspunkten und Grenzverlauf, Erläuterung von Baurecht, GFZ/GRZ und Erschließungsstatus direkt am Grundstück – geführt von der Person, die es bewertet hat.

    laufend
  6. Verhandlung & Notartermin

    Prüfung der Finanzierungsbestätigung, Verhandlung in Ihrem Auftrag, Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notar – einschließlich eines aktuellen Negativzeugnisses zum gemeindlichen Vorkaufsrecht, falls das Grundstück in einem Erhaltungsgebiet liegt.

    ca. 4–8 Wochen
  7. Übergabe

    Übergabe mit Protokoll, Grenzabmarkung und Vermessungsunterlagen, Übergabe aller planungsrechtlichen Bescheide und Auskünfte an den Käufer.

    nach Kaufpreiszahlung

Variable Provision

Wir vereinbaren keinen Standardsatz. Unsere Vergütung richtet sich nach dem erzielten Preis und wird vor der Beauftragung schriftlich festgelegt – wer mehr erreicht, verdient mehr, und wer nichts verkauft, berechnet nichts. Für unbebaute Grundstücke gilt die hälftige Provisionsteilung nach §§ 656a ff. BGB nicht, sie greift nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Details auf der Seite zur variablen Provision.

Diskrete Vermarktung

Ein Baugrundstück lässt sich anders anonymisieren als ein bewohntes Haus – trotzdem wollen viele Eigentümer nicht, dass Nachbarn oder die Erbengemeinschaft öffentlich lesen, dass verkauft wird. Wir vermarkten auf Wunsch ausschließlich über unseren eigenen Interessentenkreis aus privaten Bauherren, Bauträgern und Investoren – ohne Inserat, ohne Schild am Zaun.

30 Jahre Berlin

Seit drei Jahrzehnten begleiten wir Grundstücksverkäufe in Berlin und im Umland. Das zeigt sich vor allem dort, wo Statistik aufhört: bei der Frage, was ein bestimmter Bebauungsplan in Marzahn-Hellersdorf oder eine bestimmte Zone in Treptow-Köpenick tatsächlich zulässt. Bei ProvenExpert stehen wir bei 5,0 von 5 Sternen.

Häufige Fragen

Grundstücksverkauf in Berlin im Detail

Zum Stichtag 01.01.2026 reicht der Bodenrichtwert für individuellen Wohnungsbau je nach Bezirk und Wohnlage von 180 bis 2.700 €/m² (Immobilienmarktbericht 2025/2026). Diese Spanne ordnet ein, sie bewertet nicht: Über den tatsächlichen Wert entscheiden die Nutzungsklasse – Bauerwartungsland, § 34, § 35 BauGB oder ein B-Plan-Gebiet mit festgesetzter GFZ/GRZ –, der Erschließungsstatus, der Zuschnitt sowie die Bodenrichtwertzone Ihrer exakten Adresse statt eines Bezirksmittels. Wir ermitteln alle vier Größen kostenfrei und unverbindlich.
Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert je Quadratmeter für eine ganze Zone, abgeleitet aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke. Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – ist der individuell ermittelte Wert genau Ihres Grundstücks, angepasst an Zuschnitt, Erschließungsstatus, Altlastenlage und die konkret zulässige Bebauung. Bei unbebauten Grundstücken liegen beide Werte oft dichter beieinander als bei bebauten Objekten, können aber trotzdem erheblich abweichen, sobald Baurecht oder Erschließung vom Regelfall der Zone abweichen. Eine ausführliche Einordnung führen wir im Ratgeber zu Bodenrichtwert und Grundstückspreis.
Das kommt auf den Einzelfall an. Jede Teilung eines Grundstücks muss durch eine amtliche Vermessung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Eine zusätzliche Genehmigung kann erforderlich sein, etwa im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder wenn das Grundstück in einem sozialen Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB liegt. Wir klären das vor dem Verkaufsstart mit dem zuständigen Bezirksamt – diese Frage gehört keinesfalls erst zum Notartermin geklärt.
§ 34 BauGB gilt im unbeplanten Innenbereich, also „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“: Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Nutzung in die nähere Umgebung einfügt – das betrifft die meisten Baulücken in gewachsenen Berliner Wohnstraßen. § 35 BauGB gilt im Außenbereich und ist deutlich restriktiver: Bauen ist dort grundsätzlich unzulässig und nur für eng definierte privilegierte Vorhaben erlaubt, etwa land- oder forstwirtschaftliche Betriebe. Welche Vorschrift für Ihr Grundstück gilt, prüfen wir anhand des aktuellen Bebauungsplan-Auszugs.
Von der Beauftragung bis zum unterschriebenen Kaufvertrag liegen bei unseren Berliner Grundstücksverkäufen im Schnitt 55 Tage – etwas länger als beim Hausverkauf, weil Baurecht, Nutzungsklasse und Erschließungsstatus vor der Vermarktung geklärt werden, nicht erst während der Verhandlung. Danach vergehen bis zur Kaufpreiszahlung typischerweise weitere vier bis acht Wochen, unter anderem wegen der Prüfung eines eventuellen gemeindlichen Vorkaufsrechts.
Das hängt vom Erschließungsstand Ihres Grundstücks ab. Nach §§ 127 ff. BauGB können Gemeinden die Kosten für Straßen, Wege und Kanalisation auf die angrenzenden Eigentümer umlegen; ist ein Bescheid noch offen, geht er in aller Regel zulasten des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Land gehen grundsätzlich von erschließungsbeitragsfreien Grundstücken aus – wir klären den tatsächlichen Stand vor der Preisfindung beim zuständigen Bezirksamt.

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