Bodenrichtwerte Berlin und Brandenburg
verstehen und richtig nutzen Amtlicher Grundstückswert – nicht gleich Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Bodenrichtwerte tauchen in fast jeder Immobilienbewertung auf, werden aber häufig mit dem Verkehrswert einer konkreten Immobilie verwechselt. Dieser Ratgeber erklärt, was Bodenrichtwerte sind, wie Sie sie in Berlin und Brandenburg abfragen und wo ihre Grenzen liegen.
Grundlagen
Was sind Bodenrichtwerte?
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden innerhalb einer abgegrenzten Zone mit im Wesentlichen gleichen Nutzungsverhältnissen – ermittelt von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf Basis tatsächlich beurkundeter Kaufverträge. Er bezieht sich ausschließlich auf den unbebauten Boden, nicht auf ein konkretes Gebäude darauf.
Bodenrichtwerte werden mindestens einmal jährlich, in der Regel zum 1. Januar, neu festgesetzt und in den amtlichen Bodenrichtwertkarten – in Berlin und Brandenburg jeweils als BORIS-Portal – veröffentlicht.
Abfrage
Wie Sie Bodenrichtwerte einsehen
BORIS Berlin
Das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Berlin zeigt Richtwerte je Zone kostenfrei online, samt Nutzungsart und Stichtag.
BORIS Brandenburg
Für Brandenburger Umlandgemeinden wie Potsdam, Falkensee oder Oranienburg gilt das eigenständige Brandenburger Portal – ebenfalls kostenfrei und zonenscharf abrufbar.
Beispielrechnung
So wird der Bodenwert berechnet
Beispiel Berlin
Bodenrichtwert 7.000 €/m² × 500 m² Grundstücksfläche = 3.500.000 € Bodenwert – reiner Beispielwert zur Veranschaulichung der Rechenlogik, keine tatsächliche Berliner Zone.
Beispiel Brandenburg
Bodenrichtwert 900 €/m² × 500 m² Grundstücksfläche = 450.000 € Bodenwert – ebenfalls ein illustratives Beispiel, keine reale Zonenangabe.
Die tatsächlichen Bodenrichtwerte unterscheiden sich je nach Zone teils erheblich – die konkreten Werte für Ihre Adresse liefert ausschließlich das jeweilige BORIS-Portal.
Grenzen der Aussagekraft
Warum der Bodenrichtwert nicht der Verkehrswert Ihrer Immobilie ist
Der Bodenrichtwert bewertet ausschließlich den unbebauten Boden einer durchschnittlichen Lage innerhalb der Zone – Gebäudezustand, Ausstattung, individuelle Grundstückszuschnitte oder Erschließungsbesonderheiten fließen nicht ein. Zwei Grundstücke in derselben Zone können trotz identischem Bodenrichtwert sehr unterschiedliche Verkehrswerte haben, sobald die Bebauung berücksichtigt wird.
Für eine belastbare Werteinschätzung Ihrer Immobilie ist der Bodenrichtwert deshalb ein Baustein von mehreren, nie die alleinige Grundlage. Mehr zum Gesamtbild im Ratgeber Marktwert und Angebotspreis.
Der Bodenrichtwert zeigt die Lage – den Wert Ihrer konkreten Immobilie zeigt er nicht.
Häufige Fragen
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Bodenrichtwerten
Wie oft werden Bodenrichtwerte aktualisiert?
Mindestens einmal jährlich, in Berlin und Brandenburg üblicherweise zum 1. Januar eines jeden Jahres.
Ist der Bodenrichtwert kostenlos einsehbar?
Ja, sowohl BORIS Berlin als auch BORIS Brandenburg stellen die aktuellen Bodenrichtwerte kostenfrei online zur Verfügung.
Kann ich aus dem Bodenrichtwert den Wert meines Hauses berechnen?
Nur teilweise – der Bodenrichtwert liefert den Bodenwert des unbebauten Grundstücks. Für den Verkehrswert eines bebauten Grundstücks kommen je nach Objektart weitere Verfahren hinzu, etwa das Ertragswertverfahren bei Mietshäusern.
Warum unterscheiden sich Bodenrichtwerte in Berlin und Brandenburg so stark?
Die Werte spiegeln Lage, Nachfrage und Infrastruktur der jeweiligen Zone wider – zentrale Berliner Lagen erzielen naturgemäß deutlich höhere Werte als ländlichere Brandenburger Umlandgemeinden.
Was bedeutet der Bodenrichtwert für Ihre Immobilie konkret?
Wir ordnen den Bodenrichtwert Ihrer Lage in eine vollständige Werteinschätzung ein – kostenfrei und unverbindlich.
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Die nächsten Schritte für Ihre Immobilie.

